Das Amtsgericht München hat einen Mann zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, der die im rheinland-pfälzischen Kusel getöteten Polizisten als »Bastarde« bezeichnet und ihren Münchner Kollegen das gleiche Schicksal gewünscht hatte.
Der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige entschuldigte sich am Donnerstag dafür und schob die verbalen Entgleisungen auf seinen problematischen Alkoholkonsum. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er zur Tatzeit Anfang Februar 2,5 Promille im Blut.
Ohne Bewährung verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen Belohnung und Billigung von Straftaten und dem Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ein Jahr und vier Monate ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Der Angeklagte hatte laut eigenen Angaben nach einem Streit mit seiner Schwester begonnen, sich zu betrinken. Polizisten waren damals zu seiner Münchner Wohnung gefahren, nachdem er dort randaliert hatte. Er beleidigte die Beamten laut Anklage aufs Derbste und sagte, sie gehörten genauso erschossen wie die »Bastarde« in der vorherigen Woche. Der Mann räumte die Anklage vor Gericht vollumfänglich ein.
Angeklagter: Rassistische Äußerungen wegen Kindheit in Thüringen
Zugleich betonte der 35-Jährige, nichts gegen Polizisten zu haben. Sein Cousin sei Polizist, und er sei auch kein Rassist. Er habe Freunde, die Ausländer seien. Dass er sich - wie ihm in der Anklage vorgeworfen wird - explizit rassistisch und antisemitisch äußerte, schob er auf seine Kindheit in Thüringen. Dort sei er »mit solchen CDs und solchen Sachen eben aufgewachsen«. Von der Ideologie habe er sich aber »längst abgekehrt«.
Ende Januar waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Derzeit läuft am Landgericht Kaiserslautern der Prozess gegen einen 39-Jährigen, der die beiden Beamten laut den Ermittlern erschossen haben soll, um Jagdwilderei zu verdecken. Die Gewalttat in Rheinland-Pfalz sorgte bundesweit für Entsetzen. Einem 33 Jahre alten Komplizen wird versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben.
Laut einem Sprecher des Amtsgerichts München dürfte der Prozess dort »eines der ersten Verfahren überhaupt wegen Hassrede zum Nachteil dieser Beamten beziehungsweise ihrer Angehörigen sein«. Die Angehörigen eines der beiden Opfer von Kusel hatten Strafantrag gestellt.
Durchsuchungen: Signal gegen Hass und Hetze im Internet
Erst im Juni hatten Ermittlungsbehörden mit Durchsuchungen in 15 Bundesländern ein Signal gegen Hass und Hetze im Internet gesetzt und die Wohnungen von 75 Beschuldigten durchsucht. »Wenn Worte wie Waffen gebraucht werden, ist konsequentes staatliches Handeln gefordert«, hatte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) damals im Landeskriminalamt (LKA) in Mainz gesagt.
Nach dem gewaltsamen Tod der Polizisten hatte das LKA eine eigene Ermittlungsgruppe »Hate Speech« eingerichtet. Zwar habe es nach dem Verbrechen vor allem eine Welle der Anteilnahme gegeben, sagte Lewentz. »Wir haben aber auch in sogenannten sozialen Medien in tiefe menschliche Abgründe blicken müssen.«
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