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Gutachter sieht Wiederholungsgefahr bei »Horrorhaus«-Täter

Ein Gericht muss entscheiden, ob der Täter im sogenannten »Horrorhaus«-Fall nach seiner Entlassung aus der Haft in Sicherungsverwahrung kommt. Was sind die Vorausetzungen dafür?

Prozess um Sicherungsverwahrung im Fall »Horrorhaus«
Prozessakten liegen im Schwurgerichtssaal 205 im Landgericht Paderborn. Foto: Friso Gentsch/DPA
Prozessakten liegen im Schwurgerichtssaal 205 im Landgericht Paderborn.
Foto: Friso Gentsch/DPA

Im Fall des Täters im sogenannten Horrorhaus von Höxter sieht ein Gutachter eine große Wiederholungsgefahr seiner schweren Straftaten. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er innerhalb von Monaten nach seiner Haftentlassung erneut derartige Taten begehen würde, sagte am Mittwoch der Psychiater Prof. Johannes Fuß, der Wilfried W. im Auftrag des Landgerichts Paderborn begutachtet hatte.

Er weise ein hohes Manipulationsgeschick und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auf, so der Fachmann.

Wilfried W. hat in dem Haus im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau über Jahre mehrere Frauen gequält. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Er war 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Gutachter: Keine Empathie, keine Reue

In dem seit Ende August laufenden Prozess müssen die Richter entscheiden, ob der heute 53-Jährige nach Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. Dafür muss eine hohe Wahrscheinlichkeit zukünftiger erheblicher Straftaten vorliegen.

Bei seiner Untersuchung habe sich das Bild eines psychopathischen Mannes gezeigt, der oberflächlich charmant und kindlich naiv auftrete, sagte der Forensiker Fuß. »Unter der Oberfläche zeigt sich ein gefühlskalter Mensch«, der nicht in der Lage sei, Empathie für seine Opfer oder Reue für die Taten zu zeigen. Stattdessen beharre er selbst darauf, Opfer sadistischer Frauen geworden zu sein - eine Einschätzung, die nicht im Einklang mit den festgestellten Taten zu bringen sei und eine Therapie schwierig mache.

Einen zweiten Gutachter, der Wilfried W. ebenfalls untersucht hatte, hielt die Verteidigung von W. nach einem Disput für voreingenommen. Sie beantragte, ihn wegen Befangenheit abzulehnen. Außerdem wollen die Anwälte erreichen, dass die Sachverständige aus dem ursprünglichen Verfahren als Zeugin aussagt. Sie war damals zu der Einschätzung gekommen, dass W. Gut und Böse nicht unterscheiden könne. Der Angeklagte war daraufhin 2018 als vermindert schuldfähig eingestuft worden und kam in die Psychiatrie. Ein Gericht hob dies 2020 auf, nachdem Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aufgekommen waren. Seither sitzt er im regulären Strafvollzug. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:230920-99-262552/3