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Gerichtshof: Strafe für Inzest ist rechtens

Straßburg (dpa) - Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Rolf Haid
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Rolf Haid
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Rolf Haid

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