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Gericht spricht Urteil im Mordprozess um »Horrorhaus« Höxter

Mit dem 60. Verhandlungstag ist Schluss. Das Landgericht Paderborn fällt im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ein Urteil. Nach den Plädoyers reicht die Spanne beim beantragten Strafmaß von Freispruch bis Lebenslang.

Mordprozess Höxter
Das Paar soll über Jahre hinweg Frauen nach Höxter gelockt und dann misshandelt haben. Foto: Jonas Güttler
Das Paar soll über Jahre hinweg Frauen nach Höxter gelockt und dann misshandelt haben. Foto: Jonas Güttler

PADERBORN. Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter spricht das Landgericht Paderborn nach fast zwei Jahren Verhandlung am Freitag sein Urteil. Angeklagt wegen Mordes durch Unterlassen sind der 48-jährige Wilfried W. und seine 49 Jahre alte Ex-Frau Angelika.

Das deutsche Paar soll über Jahre hinweg Frauen mit Kontaktanzeigen in sein Haus nach Höxter-Bosseborn gelockt haben. Die Opfer wurde laut Anklage seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben an den Folgen der Quälereien.

Eine von ihnen starb in einem Krankenhaus, beim zweiten Opfer gab es keine Leiche mehr. Die Angeklagten hatten die Frau nach ihrem Tod zuerst eingefroren, zersägt, verbrannt und die Asche anschließend im Winter an den Straßenrändern des Dorfes zerstreut, wie Angelika W. ausgesagt hatte.

Staatsanwaltschaft und Nebenklägern fordern für die beiden Angeklagten lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wilfried W. soll zusätzlich in einer Psychiatrie untergebracht werden. Die Strafanträge der Verteidiger fallen deutlich niedriger aus. Für Wilfried W. hält die Verteidigung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre und sechs Monate Haft für ausreichend. Wilfried W. sei nur vermindert schuldfähig.

Für Angelika W. fordern ihre Verteidiger aus Mangel an Beweisen einen Freispruch. Sollte das Gericht dem nicht folgen, schlagen sie eine Kronzeugenregelung und damit die Minderung der lebenslangen Freiheitsstrafe auf zwölf Jahre vor.

Nach vorläufigen Berechnungen des Gerichts wird der Prozess rund eine halbe Million Euro kosten. Bei einer Verurteilung müssen die Angeklagten die Gerichtskosten übernehmen. Dabei entfallen auf die sieben Anwälte zusammen rund 280.000 Euro. Die Gutachter haben ihre Arbeit mit rund 200.000 Euro berechnet. »Noch liegen aber nicht alle Posten vor«, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus am Donnerstag vor dem Urteil. Nach seinem Urteilsspruch geht der Jurist am Freitag in den Ruhestand, den er bereits im Mai antreten wollte.

Der Verhandlungstag beginnt um 9.00 Uhr. Dann wird zunächst noch das Letzte Wort der Angeklagten erwartet. Zudem soll noch ein Zeuge vernommen werden. Erst danach soll das Urteil fallen. (dpa)