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Gericht: Samenbank muss anonymen Spender nennen

Hamm (dpa) - Kinder anonymer Samenspender haben das Recht, den Namen ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Das entschied das Oberlandesgericht im westfälischen Hamm am Mittwoch in einem wegweisenden Urteil. Geklagt hatte eine 21-jährige Frau, deren Mutter sich 1990 mit Spendersamen befruchten ließ.

Klägerin Sarah P. lächelt: Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologi
Klägerin Sarah P. lächelt: Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Foto: Bernd Thissen
Klägerin Sarah P. lächelt: Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Foto: Bernd Thissen

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