In einem weiteren Prozess um den Münchner Polizeiskandal hat das Amtsgericht München den Angeklagten am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt. Das Gericht verhängte 70 Tagessätze zu 60 Euro für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und Verwahrungsbruch. Vom schwersten Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen sprach das Gericht ihn frei.
Der suspendierte Polizist hatte den Drogenbesitz bestritten. Zwar gebe es ein Foto von ihm mit Joint in der Hand, das sei aber nur CBD-Cannabis gewesen. Selbst wenn, sagte die Richterin - auch das sei strafbar.
Beamter wollte Fundstücke zurückgegeben
Der Mann räumte auch ein, Fundstücke in seinem persönlichen Waffenschrank gehabt zu haben - die habe er aber zurückgeben und nicht behalten wollen. Und das Foto auf seinem Handy von einem nackten, gefesselten Mann in einer Zelle, der vorher randaliert hatte, habe er aus rein dienstlichen Gründen gemacht. Letzteres glaubte ihm das Gericht. »Ich gehe davon aus, dass es dienstlich veranlasst aufgenommen wurde«, sagte die Richterin. In Bezug auf die Fundsachen sprach sie von einer »Nachlässigkeit«, die aber dennoch strafbar sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 95 Euro wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, wegen Verwahrungsbruchs und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Was das noch nicht rechtskräftige Urteil für den beurlaubten Beamten bedeutet und ob er seinen Dienst wieder aufnehmen kann, muss nach Angaben des Münchner Polizeipräsidiums ein Disziplinarverfahren gegen den Mann noch zeigen.
Kokain-Skandal bei der Münchner Polizei
Die Ermittlungen der sogenannten »Soko Nightlife« gegen den 1989 geborenen Mann waren im Zusammenhang mit dem Kokain-Skandal bei der Münchner Polizei ins Rollen gekommen. Der Drogenskandal hatte das Polizeipräsidium München 2020 erschüttert. Die Staatsanwaltschaft führte 39 Ermittlungsverfahren gegen 37 Polizeibeamte und erhob 8 Anklagen. Im Zuge der Drogenermittlungen waren auch anderen Straftaten von Polizisten ans Licht gekommen.
»Die «Soko Nightlife» hat insgesamt Abgründe, auch menschliche Abgründe aufgetan«, sagte die Staatsanwältin. Der Ruf der Münchner Polizei und das Vertrauen der Bürger hätten massiv gelitten.
Richterin: Angeklagte habe »Pech gehabt«
Der Anwalt des Angeklagten betonte in seinem Plädoyer, »dass mein Mandant mit der «Soko Nightlife» ja gar nichts zu tun hat. Alles, was wir hier heute haben, sind Zufalls- und Abfallprodukte.« Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung ebenfalls von einem »Zufallsfund« und sagte, der Angeklagte habe »Pech gehabt«, im Zusammenhang mit der »Soko Nightlife« ins Visier der Ermittler geraten zu sein. In anderen Fällen wären die Ermittlungen womöglich eingestellt worden. Sie betonte: »Man muss hier auch die Kirche im Dorf lassen.« Ein Freispruch sei aber nun mal nicht möglich, da strafbare Handlungen vorlägen. »Mitgehangen, mitgefangen.«
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