Berlin (dpa) - Der Bundesrat wird den Bundestag voraussichtlich erneut auffordern, strengere Gesetze gegen Gaffer einzuführen. Über einen entsprechenden Antrag aus Baden-Württemberg wird an diesem Freitag abgestimmt.
Bisher seien lediglich lebende Personen davor geschützt, dass bloßstellende Aufnahmen unbefugt angefertigt oder verbreitet werden. »Es gilt daher, den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen zu verbessern«, heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundesrates.
Die Länderkammer beklagt, dass der Bundestag bei diesem Thema zu langsam arbeite. »Seit annähernd einem Jahr liegt dem Bundestag der Gesetzentwurf des Bundesrates (...) vor. Maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einer abschließenden Behandlung durch den Bundestag sind bisher nicht zu erkennen«, steht in dem aktuellen Antrag.
Bei Bundestagsabgeordneten stieß die Initiative fraktionsübergreifend auf Zustimmung. »Diese Schutzlücke (...) zu schließen, haben wir als Union bereits im Koalitionsvertrag verankert«, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie wirft der SPD vor, bei der Gesetzesänderung nicht mitgezogen zu haben.
Aus Sicht der Sozialdemokraten waren sie es selbst, die sich in den Koalitionsverhandlungen dafür stark gemacht hatten, diese Lücke zu schließen. »Eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuches wollen wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden«, sagte der SPD-Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Recht, Johannes Fechner. Das ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten.
Auch aus der Opposition kommt Zustimmung: »Wer Rettungskräfte behindert, aktiv wie passiv, muss auch mit Konsequenzen rechnen«, sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae.