Mit Durchsuchungen in elf Bundesländern sind die Behörden gegen Verfasser von strafrechtlich relevanten, frauenfeindlichen Postings im Internet vorgegangen. Im Rahmen eines Aktionstages fänden seit 6.00 Uhr morgens die Durchsuchungen sowie Vernehmungen von insgesamt 45 Beschuldigten statt, teilte das Bundeskriminalamt mit.
Hinzu kämen Maßnahmen bei 37 Beschuldigten, bei denen bereits im Vorfeld Verfahren bearbeitet worden seien. Beteiligt waren die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer. Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht die Aktion als »klare Ansage«. Wer Frauen im Netz beleidige und diffamiere, »wer Frauenhass in widerlicher sexualisierter Art und Weise bis hin zu Vergewaltigungsfantasien verbreitet, der muss sich dafür strafrechtlich verantworten«, erklärte die Ministerin.
Betroffen von den Maßnahmen sind nach Angaben des BKA Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Projekt seit 2022
Der Aktionstag gehöre zu dem seit 2022 laufenden Projekt »Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet«. Damit würden Umfang, Strafbarkeit sowie die Relevanz für den Staatsschutz solcher Postings erhoben und auch potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus geprüft. Auf dieser Grundlage würden auch Ermittlungsverfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen eingeleitet, hieß es.
Das BKA hat dafür gezielt nach solchen Beiträgen mit strafrechtlicher Relevanz auf Online-Plattformen gesucht, es folgte eine strafrechtliche Vorbewertung durch die ZIT. Nach der Ermittlung der mutmaßlichen Urheber seien sie an die jeweiligen Staatsanwaltschaften in den Ländern weitergeleitet worden, um über mögliche Ermittlungsverfahren zu entscheiden.
Grundlage für die Initiative sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, in dem bestätigt worden sei, dass pauschale Verunglimpfungen von Frauen als Volksverhetzung strafbar sein können (Az. 1 RVs 77/20). Zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Frauenfeindlichkeit im Netz, die ZIT und BKA festgestellt haben, gehörten Postings, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zum Versenden von Nacktfotos aufgefordert wurden. Auch entdeckten die Behörden Postings, in denen Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigung befürwortet oder sogar Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.
Faeser erklärte: »Gerade Frauen und Mädchen werden überdurchschnittlich häufig Opfer von Hasskriminalität und Mobbing im Netz. Wir brauchen hier ganz deutliche Stopp-Zeichen. Frauenfeindliche Hasskriminalität muss zu Anklagen und Verurteilungen führen, und das sollte sich herumsprechen.« Wenn die Polizei vor der Tür stehe, sei das ein sehr wirkungsvolles Zeichen.
© dpa-infocom, dpa:240307-99-252697/5