Drohnen haben auch im laufenden Jahr wieder häufig den Luftverkehr über Deutschland beeinträchtigt. Bis einschließlich November hat die Deutsche Flugsicherung 147 Fälle registriert, in denen die unbemannten Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Einrichtungen nahe gekommen sind. Das entspricht nahezu den Vergleichszahlen aus dem Vorjahreszeitraum (150) und dem Rekordjahr 2018 (152). In der Corona-Zeit waren die Fallzahlen vorübergehend zurückgegangen.
81 Behinderungen oder 55 Prozent der aktuellen Fälle ereigneten sich in der Nähe größerer Flughäfen, wie die DFS am Montag in Langen bei Frankfurt berichtete. Mit jeweils 21 Fällen waren die Flughäfen in Frankfurt und Leipzig-Halle am stärksten betroffen. Es folgt Berlin mit 14 Drohnensichtungen. Im Dezember sind in den Vorjahren nur noch wenige Fälle hinzugekommen. Den Höchststand markiert das Jahr 2018 mit 158 Fällen vor 2022 mit 152 Sichtungen.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.
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