Bei den Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer nach Deutschland kommen ab diesem Donnerstag Erleichterungen besonders für Familien mit Kindern.
Das Bundeskabinett billigte entsprechende Änderungen der Einreiseverordnung, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag mitteilte. Als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen bei der Einreise sollen nur noch Länder gelten, in denen gefährlichere Virusvarianten als Omikron grassieren. Kinder unter zwölf Jahren sollen sich bei Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer Quarantäne frei testen können, für Kinder unter sechs soll sie für diese Gebiete entfallen.
Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte schon bei der Vorstellung der Pläne deutlich gemacht, dass Reisen für Familien leichter werde. Sie sollten im Urlaub aber weiter vorsichtig sein. Bestimmungen würden gelockert, nachdem die Omikron-Welle ihren Zenit überschritten habe. Die Neuregelungen sollen bereits ab Donnerstag greifen, wie das Ministerium erläuterte - zunächst war Freitag angepeilt worden. Generell gilt für Einreisen aus allen Ländern weiterhin die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben.
Nur noch wenige Hochrisikogebiete
Als Hochrisikogebiete sollen künftig nur noch Gebiete eingestuft werden, in denen Varianten mit »besorgniserregenderen Eigenschaften« grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante - etwa mit ähnlich krankmachenden Eigenschaften wie bei der Delta-Variante, erklärte das Ministerium. Damit sind Gebiete, in denen Omikron vorherrscht, keine Hochrisikogebiete mehr. Es entfallen auch Anmeldepflicht und Absonderungspflicht bei Einreise nach Deutschland.
Für Kinder unter 12 Jahren soll es möglich werden, sich nach Rückkehr aus Hochrisikogebieten direkt aus einer sonst anstehenden fünf Tage geltenden Quarantäne frei zu testen. Bisher gilt, dass für Kinder unter 6 die Absonderung fünf Tage nach Einreise automatisch endet - aber ohne Möglichkeit, sich früher frei zu testen.
Künftig soll es in der Verordnung nun außerdem heißen: »Bei Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt die Absonderung.« Diese Ausnahme solle »der besonderen psychosozialen Belastung von Kindern dieser Altersgruppe« durch eine Absonderung Rechnung tragen. Laut Ministerium gilt dies aber nicht bei Rückkehr aus »Virusvariantengebieten«. So können weiterhin Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa mit weitreichender Umgehung des Impfschutzes.
Generell gilt für Einreisende: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien.
Das Ministerium verweist zur Begründung für die Erleichterungen für Kinder auch darauf, dass es für Unter-12-Jährige bisher keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Die Reiseerleichterungen für Familien war auch ein Thema der jüngsten Corona-Beratungen von Bund und Ländern Mitte Februar gewesen.
Bundesgesundheitsministerium zu Einreiseregeln
© dpa-infocom, dpa:220301-99-341928/2