SYDNEY. Kein Fleisch, keine Eier, keine Kuhmilch: Ein Elternpaar, das seine kleine Tochter streng vegan ernährt hat, ist in Australien zu je 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Das Mädchen hatte dem Urteil zufolge mit anderthalb Jahren den Entwicklungsstand eines normalen Kleinkinds im Alter von drei Monaten. Um eine Gefängnisstrafe kamen die 33-jährige Mutter und der 35-jährige Vater am Donnerstag in Sydney herum.
Die beiden hatten ihr Baby in den ersten 19 Monaten strikt ohne Lebensmittel ernährt, die von Tieren stammen. Das Mädchen bekam Obst, Haferflocken, Kartoffeln, Reis, Tofu, Brot, Erdnussbutter und Reismilch. Als kleinen Snack zwischendurch erhielt es Rosinen.
Die Eltern verzichteten auch darauf, es impfen zu lassen. Mit anderthalb Jahren hatte es noch keine Zähne und wog nicht einmal fünf Kilogramm. Zudem litt es unter viel zu dünnen Knochen.
Der Fall wurde erst bekannt, als das kleine Mädchen mit Krämpfen ins Krankenhaus musste. Im Prozess hatten sich Mutter und Vater schuldig bekannt, das Kind vernachlässigt und in Gefahr gebracht zu haben. Als Höchststrafe wären fünf Jahre Haft möglich gewesen. Bei der Bekanntgabe des Urteils schluchzten beide. Das Kind - inzwischen drei - ist jetzt in der Obhut einer Tante. Die leiblichen Eltern dürfen es regelmäßig besuchen.
Der Vorsitzende der Veganen Gesellschaft Deutschland, Christian Vagedes, warf dem australischen Elternpaar Unwissenheit vor. »Reismilch ist definitiv die schlechteste Pflanzenmilch, die man einem Kind geben kann«, sagte Vagedes. Daran sehe man, dass die Eltern nicht informiert waren.
Wer sein Kind vegan ernähre, müsse sehr genau darauf achten, dass die Nahrung alle wichtigen Nährstoffe enthalte. Muttermilch, oder ein adäquater Ersatz mit entsprechend viel Vitamin B12, sei unerlässlich. Sonst schade man der Gesundheit des Kindes. Das werde dann mit Recht kritisch gesehen und wie im Fall der australischen Eltern bestraft, sagte der Veganer-Vertreter Vagedes.
Die australische Richterin Sarah Huggett sagte, die Ernährung des Kindes sei »völlig unangemessen« gewesen. »Es liegt in der Verantwortung aller Eltern dafür zu sorgen, dass die Ernährung ihrer Kinder ausgewogen ist und ausreichend Nährstoffe enthält, um richtig zu wachsen.« Inzwischen hat sich das Kind erholt. Es legte auch stark an Gewicht zu. Die Pflegemutter sagte im Prozess: »Es ist, als ob ihr Körper Kalorien speichert - für den Fall, dass sie sie in Zukunft noch einmal braucht.«
Die Ernährungswissenschaftlerin Antje Gahl von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung betonte, dass Säuglinge einen sehr hohen Nährstoffbedarf haben. Deshalb sollten sie Muttermilch oder entsprechende Säuglingsnahrung erhalten.
Grundsätzlich sei vegetarische und vegane Ernährung von Kindern aber gut möglich, meinte Vagedes. »Es gibt ja auch vegetarische Tiere, die riesengroß werden - Nashörner zum Beispiel. Daran sieht man, dass das mit Muttermilch super funktioniert.« Der Veganer-Vorsitzende beklagte, dass der aktuelle Fall aus Australien dazu missbraucht werde, um gegen vegane Ernährung insgesamt vorzugehen.
Fälle von mangelernährten, vegan aufgezogenen Kleinkindern gab es auch schon in Europa. 2017 war ein Elternpaar in Belgien für den Tod seines mangelernährten, sieben Monate alten Babys schuldig gesprochen worden. Die Eltern fütterten ihr Kind nach Problemen mit dem Stillen monatelang nur mit Flüssigkeit aus Reis, Hafer, Quinoa und Buchweizen, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Ein Gericht in Dendermonde verurteilte sie zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
Auch in Deutschland kann Vernachlässigung von Kindern - wie mangelnde Hygiene oder Mangelernährung - ein Straftatbestand sein. So wurden etwa Veganer aus Bad Driburg (Nordrhein-Westfalen) im Jahr 2004 nach dem Tod ihres kleinen Sohnes wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das unterernährte Kind war an einer Lungenentzündung erkrankt, einen Arztbesuch hatten die Eltern verweigert.
Vernachlässigung kann zudem ein Fall für das Familiengericht werden. Die entsprechenden Maßnahmen regelt Paragraf 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: »Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.«