Karlsruhe (dpa) - Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren streiten Eltern mit Facebook um Zugang zu dem gesperrten Nutzerkonto des Mädchens - heute erreicht der Fall in höchster Instanz den Bundesgerichtshof (BGH).
Ein Urteil ist in Karlsruhe am Verhandlungstag oder später möglich (Az. III ZR 183/17). Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin von einer U-Bahn erfasst worden. Mutter und Vater suchen bis heute nach einer Antwort auf die Frage, ob es ein Unglück war oder ob ihre Tochter sterben wollte. Von dem Facebook-Konto erhoffen sie sich neue Hinweise.
Die Eltern können sich aber nicht anmelden, weil das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren wurde. Seit Jahren kämpfen sie darum, dass Facebook ihnen als Erben die Inhalte freigibt. Nach einem Erfolg in erster Instanz hatte ihnen allerdings zuletzt das Berliner Kammergericht den Zugang verwehrt - aus Datenschutz-Gründen. Nun prüfen die Bundesrichter, ob dieses Urteil Bestand haben kann.