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DRK: Rettungsgassen in 80 Prozent aller Fälle blockiert

Nichts geht mehr: Wenn sich der Verkehr auf Autobahnen oder Schnellstraßen staut, sind oft Unfälle und Notfälle der Grund. Eine Umfrage zeigt, wie häufig Fahrer Platz für die Retter machen.

Rettungsgasse
Eine Rettungsgasse zu blockieren kann 320 Euro maximal plus Fahrverbot kosten. Foto: Holger Hollemann
Eine Rettungsgasse zu blockieren kann 320 Euro maximal plus Fahrverbot kosten. Foto: Holger Hollemann

OSNABRÜCK. Bei Stau bilden Fahrer laut einer Umfrage des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) selten reibungslos eine Rettungsgasse. Nur in knapp 16 Prozent von 96 betrachteten Fällen hätten die Menschen spontan Platz gemacht, teilte das DRK an diesem Dienstag mit.

In mehr als einem Drittel der Einsätze machten Fahrer den Weg für die Rettungskräfte nur nach Aufforderung frei, mehr als 20 Prozent der Fahrer reagierten gar nicht. Für die Retter bedeuteten die Blockaden laut DRK im Schnitt geschätzt fünf Minuten Zeitverlust.

Für die Umfrage waren 96 Berichte über Einsatzfahrten im Juli und August 2018 ausgewertet worden. Es beteiligten sich Teams aus Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Niedersachsen, Berlin und Sachsen. Vergleichswerte aus Vorjahren gibt es nicht. »Wir haben das Gefühl, dass es auf jeden Fall nicht besser geworden ist«, sagte der DRK-Bundesarzt Peter Sefrin der Deutschen Presse-Agentur.

Egoismus ist nach Sefrins Einschätzung ein Grund für das Phänomen. »Die Leute denken nicht daran, dass sie selbst betroffen sein könnten.« Sie hätten das eigene schnelle Vorankommen im Sinn. So gebe es Fälle, in denen Fahrer die Rettungsgasse für sich selbst nutzen. Dabei können für Unfallopfer oder Notfallpatienten schon Verzögerungen von wenigen Minuten entscheidend für die Lebensrettung sein, wie Sefrin betonte. DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt sprach in der »Neuen Osnabrücker Zeitung« von erschreckenden Zahlen.

Zur Abschreckung waren die Bußgelder im Herbst 2017 erhöht worden. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Gasse bildet, muss inzwischen statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro berappen - und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot. »Sollten wir feststellen, dass wir mit der jetzigen Höhe der Bußgelder nicht die erhoffte Wirkung erreichen, müssen wir über weitere Erhöhungen nachdenken«, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) der »NOZ«.

Eine Rettungsgasse muss laut Straßenverkehrsordnung nicht nur auf Autobahnen gebildet werden. Die Regel gilt auch für andere Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Streifen für eine Richtung. Man muss Platz für Einsatzfahrzeuge machen, bevor das Martinshorn zu hören oder Blaulicht zu sehen ist. Wer auf dem linken Streifen fährt, weicht ganz nach links aus, Fahrer auf den übrigen Streifen nach rechts. (dpa)