Dem Geldgeber gehe es ausschließlich darum, eine Zerstörung der Beute möglichst zu verhindern und die Schmuckstücke wieder an ihren angestammten Platz zu bekommen, hieß es. Im Falle eines Erfolges wolle der Mäzen seine Identität preisgeben.
Unklar blieb, wie seriös die Offerte ist. Der Privatdetektiv veröffentlichte ein Video, in dem er mit einem großen Geldbetrag zu sehen ist. Nach Angaben des Dresdner Oberstaatsanwaltes Jürgen Schmidt sind solche privaten Auslobungen generell nicht unzulässig. Das Angebot beeinträchtige die Ermittlungen nicht, sagte er auf Anfrage. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Zwei unbekannte Täter waren am 25. November im Schutz der Dunkelheit über eines der vergitterten Fenster in die Dresdner Schatzkammer Grünes Gewölbe eingedrungen und hatten dann mit einer Axt eine Vitrine im Juwelenzimmer eingeschlagen. Nach kurzer Zeit konnten sie mit Diamanten und Brillanten von unschätzbarem Wert flüchten. Bisher gibt es offenbar noch keine heiße Spur. Die Polizei hat eine Belohnung von einer halben Million Euro ausgesetzt.