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Drach-Prozess: Wichtiger Zeuge kann wohl nicht aussagen

Ein schwerkranker Zeuge wird im Raubprozess gegen Reemtsma-Entführer Drach voraussichtlich nicht aussagen können. Der Mann soll gleich bei zwei Überfällen zum Opfer geworden sein.

Drach-Prozess
Vor dem Kölner Landgericht ist der Prozess gegen Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter fortgesetzt worden. Foto: Thomas Banneyer
Vor dem Kölner Landgericht ist der Prozess gegen Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter fortgesetzt worden.
Foto: Thomas Banneyer

Ein zweifaches Raubopfer wird im Kölner Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach wohl auf absehbare Zeit nicht vernommen werden können. Das teilte der Vorsitzende Richter mit.

Demnach befindet sich der Zeuge in einer Krebsbehandlung, wie es in einem verlesenen Arztbrief hieß. »Die behandelnde Ärztin hat mir eindeutig mitgeteilt, dass mit einer Wiederherstellung der Vernehmungsfähigkeit eher nicht zu rechnen ist«, sagte der Richter. Weiteres solle ein von den Ärzten des Zeugen angekündigtes Attest klären.

Der erkrankte Mann soll sowohl beim Überfall auf einen Geldtransport vor einer Ikea-Filiale in Köln-Godorf als auch bei einem Überfall am Flughafen Köln/Bonn zur Besatzung der ausgeraubten Geldtransporter gehört haben. Wegen dieses Umstandes war der Mann von der Staatsanwaltschaft kurzzeitig sogar selbst als Tatverdächtiger geführt worden. Der Anfangsverdacht hatte sich aber nicht erhärtet.

Neben diesen beiden Überfällen werden dem 61 Jahre alten Drach noch ein weiterer Überfall am Flughafen Köln/Bonn sowie ein Überfall im hessischen Limburg zur Last gelegt. Drach ist wegen besonders schweren Raubes angeklagt. Da bei zwei der Taten auch auf Geldboten geschossen und diese schwer verletzt worden waren, wird er zudem des versuchten Mordes beschuldigt.

Drach schweigt bislang zu den Vorwürfen. Sein 53 Jahre alter Mitangeklagter soll sein Komplize gewesen sein und schweigt ebenfalls. Drach hatte 1996 den Tabakkonzern-Erben Jan-Philipps Reemtsma entführt. Für diese Tat war er zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

In der Verhandlung stand zunächst der gesundheitliche Zustand des 53-Jährigen im Mittelpunkt. Der Niederländer hatte am Mittwoch über »sehr schwere Schulterschmerzen« geklagt, woraufhin die Verhandlung auf Antrag eines seiner Verteidiger ausgesetzt worden war.

Der Verteidiger teilte dem Gericht zunächst mit, dass es seinem Mandanten besser gehe, obwohl die »Schmerzsymptomatik fortbesteht«. Der Anwalt kritisierte dann überraschend: »Die Absetzung des Verfahrens war völlig umständlich.« Aus seiner Sicht wären die Konsultation eines Arztes und die Verabreichung stärkerer Schmerzmittel ausreichend gewesen. »Sie mögen das umständlich finden, aber das ist mir egal«, erwiderte der Richter.

Er begründete die Vertagung zum einen mit seiner Fürsorgepflicht für den Angeklagten. Zum anderen habe er die Kammer vor einem möglichen Vorwurf der Körperverletzung im Amt schützen wollen, falls er die Verhandlung trotz der Schmerzen des 53-Jährigen fortgesetzt hätte.

© dpa-infocom, dpa:220325-99-673230/3