Logo
Aktuell Panorama

Die Spanische Treppe hinunter - Autofahrer muss vor Gericht

Der Vorfall erregte im vergangenen Jahr großes Aufsehen: »Beschädigung eines Kulturerbes« wird dem Mann vorgeworfen, der mit einem Maserati die Spanische Treppe hinunterfuhr.

Spanische Treppe
Die berühmte Spanische Treppe in Rom gehört zum Weltkulturerbe. Foto: kyodo
Die berühmte Spanische Treppe in Rom gehört zum Weltkulturerbe.
Foto: kyodo

Fast ein Jahr nachdem er mit einem Maserati-Mietwagen die berühmte Spanische Treppe in Rom hinuntergefahren war, muss der mutmaßliche Fahrer nun vor Gericht. Der 38-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der »Beschädigung eines Kulturerbes« vor Gericht verantworten, wie ein Untersuchungsrichter laut der Nachrichtenagentur Ansa entschied. Die »Beschädigung eines Kulturerbes« wird in Italien mit Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren geahndet. Der Vorfall sorgte damals für großes Aufsehen.

Bei der nächtlichen Aktion im Mai 2022 lenkte der saudi-arabische Staatsbürger den Wagen an der Kirche Trinità dei Monti an der weltberühmten Treppe hinunter - mindestens drei Stufen wurden beschädigt, hieß es damals von der Polizei. Der Schaden wurde auf rund 50.000 Euro beziffert, meldete Ansa. Dank der Hilfe von Passanten kam der Fahrer mit seinem Wagen demnach wieder von der Treppe und fuhr davon.

Wenige Tage später wurde er am Mailänder Flughafen gefasst, als er den Luxuswagen bei der Autovermietung zurückgeben wollte. Videokameras hatten den Vorfall damals aufgenommen, so dass der Mann identifiziert werden konnte.

Bei der Spanischen Treppe handelt es sich um eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten der Welt. Die Freitreppe des Architekten Francesco De Sanctis aus dem 18. Jahrhundert gehört zum Weltkulturerbe der Unesco. Schon mehrmals sind Autos die Stufen hinuntergefahren. 2018 hatte etwa ein Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen verloren, 2007 fuhr ein Betrunkener die Barocktreppe hinab. Schon länger wird diskutiert, wie man die Treppe besser schützen könnte - am oberen Teil führt eine Straße vorbei, die nicht für den Verkehr gesperrt ist.

© dpa-infocom, dpa:230411-99-277345/5