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Deutsche können ihre Vornamen neu sortieren

Hannover (dpa) - Christian Ulrich besitzt verschiedene Vornamen - wie viele andere Deutsche auch. Vor gut einem Vierteljahr ermöglichte eine Gesetzesänderung dem Niedersachsen, die Namen umzusortieren. Nun heißt er Ulrich Christian.

Formular
Eintragung auf dem Formular »Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen - Erklärung einer Einzelperson«. Foto: Holger Hollemann
Eintragung auf dem Formular »Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen - Erklärung einer Einzelperson«. Foto: Holger Hollemann

Mit der Änderung der Reihenfolge soll sein Rufname Ulrich leichter zu erkennen sein. So ließen in Hannover seit der Gesetzesänderung im November 47 Menschen ihre Vornamen neu sortieren, wie ein Stadtsprecher mitteilte.

Wer die Folge der Vornamen ändern möchte, muss mit Geburtsurkunde und je nach Familienstand mit weiteren Dokumenten zum Standesamt gehen. Dort wird die Erklärung zur Vornamensortierung mit einem Standesbeamten ausgefüllt. Ein Grund für den Änderungswunsch muss nicht angegeben werden. Die Gebühren variieren und liegen etwa in Niedersachsen laut Behörden zwischen 25 und 40 Euro. Etwa eine Woche dauere es, bis die Erklärung wirksam werde.

Allerdings wird der bisherige Ausweis mit der Änderung ungültig. Daher muss auch ein neuer Pass beantragt werden. Außerdem ist die Änderung der Reihenfolge nur dann möglich, wenn die Vornamen nicht mit einem Bindestrich verbunden sind. Die Schreibweise der Vornamen kann ebenso wenig geändert werden, wie neue hinzugefügt oder ungeliebte weggelassen werden können. Diese Änderungen sind weiterhin nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz der Namenskontinuität.

Gesetzesentwurf Änderung Vornamen

Personenstandsgesetz