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Crash mit Polizeiauto: Prozess gegen Hauptkommissar

Auf einer Gedenkseite im Internet werden für die junge Berlinerin symbolisch Kerzen angezündet. Die 21-jährige starb Ende Januar 2018, nachdem ein Polizeiwagen ihr Auto gerammt hatte. Lange haben die Eltern auf den Prozess gewartet.

Im Einsatz
Ein Feuerwehrmann steht nach dem Unfall 2018 an dem beschädigten Polizeiauto. Foto: Maurizio Gambarini/dpa
Ein Feuerwehrmann steht nach dem Unfall 2018 an dem beschädigten Polizeiauto. Foto: Maurizio Gambarini/dpa

BERLIN. Nach dem tödlichen Crash eines Funkstreifenwagens vor mehr als zweieinhalb Jahren beginnt in der Hauptstadt der Prozess gegen einen 53-jährigen Polizisten. Die Anklage wirft dem Beamten fahrlässige Tötung vor.

Er soll am 29. Januar 2018 bei einer Einsatzfahrt mit überhöhter Geschwindigkeit durch »sorgfaltswidriges Verhalten« nahe dem Alexanderplatz in den Wagen einer 21-Jährigen gekracht sein. Die Frau, die gerade einparken wollte, starb noch an der Unfallstelle.

Wegen der Corona-Pandemie war der Prozess verschoben worden, er sollte ursprünglich im März beginnen. Auf einer Internet-Gedenkseite drückten viele Menschen ihr Mitgefühl mit den Eltern der jungen Frau aus und wünschten viel Kraft für die Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten. Die Eltern sind Nebenkläger in dem Prozess.

Laut Gericht geht es nicht um Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer, wie zunächst von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Dieser Vorwurf musste nach einem Gerichtsbeschluss fallen gelassen werden, weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden darf. Die Beschlagnahme sei rechtswidrig gewesen.

Der Fall hatte öffentlich hohe Wellen geschlagen. Erst Monate nach Beginn der Ermittlungen wurde bekannt, dass eine im Krankenhaus genommene Blutprobe des Fahrers Alkohol enthalten haben soll. Es kam der Verdacht auf, dies habe vertuscht werden sollen. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtest gemacht. Die Behörden wiesen Vorwürfe zurück, den Fall nicht intensiv genug zu untersuchen.

Auch der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erörterte den tödlichen Crash, nachdem Parlamentarier mehr Aufklärung und Transparenz gefordert hatten. Polizeipräsidentin Barbara Slowik hatte als eine Konsequenz allen Beamten empfohlen, bei schweren Unfällen freiwillig einen Atemalkoholtest zu machen, »um jedem Verdacht vorzubeugen«.

Der Hauptkommissar - nach eigenen Angaben seit mehr als 30 Jahren bei der Polizei - war im Juli 2019 wegen illegalen Besitzes von zwei Schlagringen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein Anwalt hatte angekündigt, der Polizist wolle sich seiner Verantwortung stellen und bezog dies ausdrücklich auch auf den Unfall.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Beamte am Steuer hinter einer Tunnelausfahrt das Fahrzeug der 21-Jährigen zu spät bemerkt und dann getroffen haben. Bei der Kollision sei noch eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt worden.

Der tödliche Crash vor zwei Jahren war nicht der einzige traurige Fall dieser Art in Berlin. Im Februar fuhr eine Zivilstreife eine 28-Jährige an und verletzte sie tödlich. Im selben Monat überfuhr ein Streifenwagen einen 30-Jährigen Mann, der wenig später starb. (dpa)