Das Bonner Landgericht hat einem Mann 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil er durch ärztliche Fehler blind geworden ist. Wie eine Sprecherin des Gerichts heute mitteilte, müssen zwei Kliniken in Bonn und Euskirchen in Nordrhein-Westfalen die Summe zahlen.
Der Kläger hatte ursprünglich 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Wegen des gravierenden Fehlers verdoppelte die Kammer schließlich den Betrag (Aktenzeichen: LG Bonn 9 O 109/20).
Der 33-Jährige hat seit seiner Geburt eine Zyste im Kopf. Deswegen wurde ihm ein sogenanntes Shunt-System implantiert, das die in der Zyste gesammelte Flüssigkeit über ein Ventil ableitet, so dass kein Druck im Gehirn entstehen kann. 2016 litt der Mann plötzlich unter Kopfschmerzen und Schwindel und wurde daraufhin untersucht.
Nach Feststellung des Gerichts haben Ärzte in den beiden Krankenhäusern auf verschiedene Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert. Am Ende war der Sehnerv durch das nicht mehr funktionierende Shunt-System so geschädigt, dass der Euskirchener erblindete. Dies hätte laut Urteil vermieden werden können.
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