Ob das Urteil gegen den Hamburger Verleger-Erben Alexander Falk nach einem Schuss auf einen Anwalt Bestand hat, entscheidet sich anders als geplant erst in geraumer Zeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte überraschend eine für den Nachmittag geplante Verkündung ab. Die Pressestelle nannte »dienstliche Gründe« - ohne weitere Details. Ein neuer Termin soll »zu gegebener Zeit« bekanntgegeben werden.
Das Landgericht in Frankfurt am Main hatte es als erwiesen angesehen, dass der Internetunternehmer Falk Kriminelle aus dem Rotlichtmilieu mit einer Attacke auf den Juristen beauftragt hatte, der in einem Wirtschaftsverfahren eine Millionenklage gegen ihn vorbereitete. Es verurteilte ihn im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Dagegen ging der heute 53-Jährige in Revision. Er hatte zwar eingeräumt, die mutmaßlichen Komplizen mit einem Datendiebstahl bei dem Anwalt - und nur damit - beauftragt zu haben. Den Vorwurf der Anstiftung zu dem Schuss hatte er indes zurückgewiesen.
Die Verteidigung hatte seinerzeit auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft forderte damals sechs Jahre Haft. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.
Die Verschiebung der Urteilsverkündung ist nicht die erste am BGH in dem Fall: Wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds war ein Ende April angesetzter Verhandlungstermin in Karlsruhe plötzlich ausgefallen. Beim Nachholtermin Anfang Juli dann ließen die obersten Strafrichter Deutschlands noch keine Tendenz erkennen, wie sie den Fall einordnen.
Der zweite Strafsenat prüft das Frankfurter Urteil auf Rechtsfehler. Er kann die Revision abweisen, das Urteil abändern oder bei größeren Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen.
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