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BGH-Prozess um Ex-Multimillionär Falk fällt aus

Nach dem Schuss auf einen Anwalt wollte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den früheren Multimillionär und Hamburger Internetunternehmer Alexander Falk prüfen.

Alexander Falk
Hat der Ex-Multimillionär Alexander Falk Kriminelle mit einer Attacke auf einen Anwalt beauftragt? Foto: Arne Dedert
Hat der Ex-Multimillionär Alexander Falk Kriminelle mit einer Attacke auf einen Anwalt beauftragt?
Foto: Arne Dedert

Wegen Erkrankung eines Senatsmitglieds hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Prozess um den früheren Multimillionär Alexander Falk im Zusammenhang mit einem Schuss auf einen Anwalt kurzfristig abgesagt. Ein neuer Verhandlungstermin stehe noch nicht fest, sagte eine BGH-Sprecherin in Karlsruhe .

Das Landgericht in Frankfurt/Main hatte den Hamburger Internetunternehmer Falk im Juli 2020 wegen Anstiftung zu dem Schuss zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und legte Revision ein. Der heute 52-jährige Falk hatte den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen. Das Opfer war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt mit einem Schuss in den Oberschenkel schwer verletzt worden.

Hintergrund ist eine Millionenklage des Juristen wegen manipulierter Umsätze beim Verkauf eines Falk-Unternehmens. Falk habe sich deshalb mit Kriminellen aus dem Hamburger Rotlichtmilieu zusammengetan und sie mit einer Attacke auf den Anwalt beauftragt, hatte der Vorsitzende Richter in Frankfurt beim Urteil gesagt. Falk habe aus Rache, unterdrückter Wut und gekränkter Ehre gehandelt.

Der BGH soll das Urteil auf Rechtsfehler prüfen. Er kann die Revision abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder - bei gravierenderen Mängeln - den Fall zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist Falk auf freiem Fuß.

© dpa-infocom, dpa:220427-99-57749/5