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BGH: Mietminderung bei falsch angegebener Wohnungsgröße

Karlsruhe (dpa) - Mieter können Geld zurückverlangen, wenn ihre Wohnung kleiner ist, als in einer Zeitungsannonce angegeben - vor allem dann, wenn im Mietvertrag nichts über die Wohnungsgröße steht. Das entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der BGH: Mieter können Geld zurückverlangen, wenn ihre Wohnung kleiner ist, als in einer Zeitungsannonce angegeben
Der BGH: Mieter können Geld zurückverlangen, wenn ihre Wohnung kleiner ist, als in einer Zeitungsannonce angegeben
Der BGH: Mieter können Geld zurückverlangen, wenn ihre Wohnung kleiner ist, als in einer Zeitungsannonce angegeben

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