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BGH: Mieter müssen bunte Wände wieder hell streichen

Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Entscheidung als »problematisch«.

Der Vermieter kann einen Anstrich in »hellen, neutralen, deckenden Farben« verlangen. Foto: David Ebener/Archiv
Der Vermieter kann einen Anstrich in »hellen, neutralen, deckenden Farben« verlangen. Foto: David Ebener/Archiv
Der Vermieter kann einen Anstrich in »hellen, neutralen, deckenden Farben« verlangen. Foto: David Ebener/Archiv

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