Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben.
Das Landgericht hatte im vergangenen März den damals 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte verurteilt. Die Jugendschutzkammer ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Landgericht ging von 69 Einzelfällen aus. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2021 habe es elf Betroffene gegeben.
Fehler des Gerichts
Der Angeklagten war in Revision gegangen und beanstandete mit einer sogenannten Verfahrensrüge, dass an einem Hauptverhandlungstag die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers nicht wiederhergestellt worden war. Dieser Verfahrensfehler führte nun zur Aufhebung der Verurteilung in sieben Fällen, der Gesamtstrafe, der Anordnung der Sicherungsverwahrung und der Einziehung seines Vermögens, da sich der Verstoß nicht darauf auswirkte.
Über die sieben aufgehobenen Fälle, die Gesamtstrafe sowie eine mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung und die Einziehungsentscheidung muss nunmehr eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts neu verhandeln und entscheiden.
Der Fall
Dem Gericht zufolge nutzte der Angeklagte seine damalige Funktion, um Kontakt zu männlichen Jugendlichen und Kindern aufzunehmen. Mittels eines vorgespiegelten Bedrohungsszenarios brachte er sie dazu, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise sedierte er sie demnach heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade und missbrauchte sie anschließend sexuell.
Zwischen Sommer 2019 und Oktober 2021 arbeitete der Mann als Jugendtrainer für einen hessischen Fußballverein. Kinder und Jugendliche des Vereins waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt aber nicht betroffen.
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