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Bewährungsstrafe nach tödlichem Schlag auf Fußballplatz

Eine Schlägerei nach einem Fußballspiel endet für den 15 Jahre alten Paul tödlich. Nach acht Verhandlungstagen steht nun das Urteil für den Angreifer fest.

Frankfurter Landgericht
Wegen einer tödliche Auseinandersetzung nach einem Fußballturnier ist ein Jugendlicher zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Foto: Helmut Fricke/DPA
Wegen einer tödliche Auseinandersetzung nach einem Fußballturnier ist ein Jugendlicher zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Foto: Helmut Fricke/DPA

Mit grüner Mappe vor dem Gesicht und tief ins Gesicht gezogener Kapuze verließ der Jugendliche am Donnerstagnachmittag den Verhandlungssaal 10 des Frankfurter Landgerichts.

Nach acht Verhandlungstagen steht nun das Urteil für den 17-Jährigen fest: Die Kammer sprach ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. »Gegen ihn wird deswegen eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird«, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Nach einem Jugendfußballturnier in Frankfurt im vergangenen Jahr verletzte der 17-Jährige einen 15 Jahre alten Jungen aus Berlin tödlich. Seit Ende Januar musste er sich deswegen vor der 3. Großen Jugendkammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Seit Mai saß er in Deutschland in Untersuchungshaft - jetzt kommt er auf freien Fuß. »Es war ein sehr kompliziertes Strafverfahren und ich bin froh, dass das Gerichtsverfahren gerecht war und mein Mandant nun frei ist«, sagte sein Anwalt Seyed Iranbomy der Deutschen Presse-Agentur. 

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Jugendhaft gefordert, die Nebenklage schloss sich dem Antrag an. Die beiden Verteidiger des Verurteilten plädierten je für eine Bewährungsstrafe und Aufhebung des Haftbefehls mit einem Jahr beziehungsweise neun Monaten Jugendstrafe. Die Eltern des Opfers erhofften sich durch den Prozess vor allem Antworten. Eine haben sie nun erhalten, wie ihr Vertreter René Lau erklärt: »Sie wissen jetzt, da ist jemand, der für den Tod ihres Sohnes verantwortlich ist.« Diese Etappe sei nun beendet, aber: »die Eltern knabbern viel daran.« 

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Pfingstmontag des vergangenen Jahres war es nach einem internationalen Fußballturnier in Frankfurt zu einer Schlägerei zwischen den Spielern einer deutschen und französischen Mannschaft gekommen. Laut Anklage soll der damals 16-jährige Angeklagte den 15-jährigen Berliner gegen die Wange beziehungsweise den Hals geschlagen haben. Der Jugendliche brach daraufhin zusammen. Im Krankenhaus wurden schwerste Hirnverletzungen festgestellt. Drei Tage nach dem Vorfall wurde der 15-Jährige für hirntot erklärt. Als Organspender wurde er nach seinem Tod zum Lebensretter für andere.

Paul, das ist der Vorname des Opfers. Der Name des Angeklagten wird nicht genannt, nicht einmal auf dem Aushang vor dem Saal wird er, wie sonst üblich, namentlich abgekürzt aufgeführt. Selbst die Anwälte werden nur mit »NN« bezeichnet. Der Prozess fand vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies ist laut Gesetz immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet, da in Jugendverfahren der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.

Ein zäher Prozesstag

Am Donnerstagmorgen wurde die Verhandlung unter Vorsitz von Richter Moritz von Schenck fortgeführt. Kurz vor 10.00 Uhr folgte dann die Verlesung der Abschlussplädoyers. Die Urteilsfindung gestaltete sich als herausfordernde Angelegenheit. »Es ist sehr schwierig«, sagte ein Verteidiger des Jugendlichen während einer kurzen Unterbrechung der dpa. Mehr als vier Stunden nach Fortsetzung der Verhandlung folgte das Urteil. 

»Ich habe mehr an Paul gedacht als an mich selbst«, habe der Angeklagte gegenüber seinem Anwalt Iranbomy geäußert. Im Schlusswort habe der Angeklagte insbesondere sein Bedauern ausgedrückt, berichtete Gerichtssprecher Daniel Trosch. 

18 Zeugen und drei Sachverständige wurden im Laufe des Prozesses laut Staatsanwaltschaft im Rahmen der Beweisaufnahme befragt. Vor allem Spieler und Betreuer der beiden Mannschaften waren demnach geladen, daher seien auch die meisten Zeugen minderjährig. 

Als Familienvertreter des Angeklagten war ein Onkel vor Ort. Er und weitere Angehörige hofften noch kurz vor der Verkündung auf einen Freispruch, sagte er im Gespräch der dpa vor den geschlossenen Räumen des Saals. Seinen Namen wollte er nicht nennen. Nach dem Urteil hatte er Tränen in den Augen. Mit dem Tod von Paul wurden zwei Familien zerstört, sagt er. »Es sind zwei Familien, die leiden.« Über das Urteil freue er sich aber - vor allem wegen der Zukunft des Jungen. 

Pressemitteilung

© dpa-infocom, dpa:240307-99-255544/5