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Berliner Oben-ohne-Aktivistin erhält Drohungen

Das sorgt auch international für Furore: Die Berlinerin Lotte Mies hat erreicht, dass das Oben-ohne-Baden für Frauen nicht mehr zum Problem werden soll. Doch sie bekommt nicht nur positive Reaktionen.

Lotte Mies
Lotte Mies steht mit ihrem Hund vor der Schwimmhalle Kaulsdorf. Die Berlinerin hat erreicht, dass das Oben-ohne-Baden in Berliner Schwimmhallen für Frauen nicht mehr zum Problem werden soll - und berichtet von einer Morddrohung. Foto: Gerald Matzka
Lotte Mies steht mit ihrem Hund vor der Schwimmhalle Kaulsdorf. Die Berlinerin hat erreicht, dass das Oben-ohne-Baden in Berliner Schwimmhallen für Frauen nicht mehr zum Problem werden soll - und berichtet von einer Morddrohung.
Foto: Gerald Matzka

Sie hat sich erfolgreich für das Oben-ohne-Baden in Berliner Schwimmhallen eingesetzt: Die Aktivistin Lotte Mies wird dafür auch angefeindet. »Manche wünschen mir, dass ich vergewaltigt werde«, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. 

Dennoch plane sie, sich weiter für die Rechte von Frauen einzusetzen. »Wenn es wärmer wird, wollen wir Aktionen wie etwa Picknicks und Wanderausflüge oben ohne starten«, sagte die 33-Jährige, die sich in der Initiative »Gleiche Brust für alle« engagiert.

Lotte Mies hatte im Dezember in einem Hallenbad in Berlin-Kaulsdorf versucht, nur mit Badehose bekleidet zu schwimmen. Das wurde ihr vom Personal verwehrt. Sie legte Beschwerde bei der zuständigen Ombudsstelle einer Landesbehörde ein.

Verboten war es ohnehin nicht

Inzwischen haben die Bäderbetriebe klargestellt, dass das Oben-ohne-Baden für Frauen nicht mehr zum Problem werden sollte. Grundsätzlich verboten war es ohnehin nicht. Die Badeordnung sei aber im Zweifel so ausgelegt worden, dass »handelsübliche Badebekleidung« bedeckte weibliche Brüste bedeute.

Ein weiterer Fall in Berlin hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Wegen ihres nackten Oberkörpers wurde eine Frau im Sommer 2021 eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick verwiesen. Aus Sicht der Ombudsstelle stellte dies eine Diskriminierung dar. Auf ihre Empfehlung ergänzte der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung.

Eine Klage gegen das Land Berlin auf finanzielle Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz blieb jedoch erfolglos. Das Landgericht Berlin sah dafür im September 2022 keine Grundlage. Laut Klägeranwältin Leonie Thum wurde Berufung gegen das Urteil eingelegt. 

© dpa-infocom, dpa:230315-99-957191/2