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Ausrutschen auf Salatsoße war kein Arbeitsunfall

HEILBRONN. Das Ausrutschen eines Daimler-Mitarbeiters in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das entschied am Montag das Sozialgericht Heilbronn.

Beim Mittagessen in der Kantine ist Vorsicht geboten. Laut des Urteils des Heilbronner Sozialgerichts handelt es sich nicht um e
Beim Mittagessen in der Kantine ist Vorsicht geboten. Laut des Urteils des Heilbronner Sozialgerichts handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn man in der Kantine ausrutscht. Foto: dpa
Beim Mittagessen in der Kantine ist Vorsicht geboten. Laut des Urteils des Heilbronner Sozialgerichts handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn man in der Kantine ausrutscht.
Foto: dpa

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