Die Länder wollen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schärfen und haben sich auf Änderungen im Staatsvertrag geeinigt. Das teilten die Ministerpräsidenten am Donnerstag nach ihrer Sitzung in Berlin mit.
Das Thema hatte die Länder schon lange - seit 2016 - beschäftigt. In einem späteren Reformschritt wollen sie grundsätzlich die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio in den Blick nehmen. Haushalte zahlen hierzulande einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) als Vorsitzende der Rundfunkkomission der Länder betonte: »Wir können es uns nicht erlauben, bei der nächsten anstehenden Beitragsentscheidungsfrage erst mal wieder in formale Auseinandersetzungen zu geraten.« Von Zeit zu Zeit wird die Höhe des Rundfunkbeitrags angepasst - bei der vergangenen Erhöhung hatte sich Sachsen-Anhalt gegen die anderen Länder gestellt und eine Verzögerung ausgelöst.
Zuvor breite Diskussion um Stellenwert der Unterhaltung
Konkrete Formulierungen, wie der Medienstaatsvertrag zur Auftragsreform geändert werden soll, wurden zunächst nicht bekannt. Dreyer nannte einige Eckpunkte. Markenkern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei Bildung, Kultur, Information, Beratung - »und es ist auch die Unterhaltung, wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht«. Im Vorfeld hatte es eine breite öffentliche Diskussion gegeben, welchen Stellenwert die Unterhaltung im Programm einnehmen soll. Sender und Rundfunkratsmitglieder hatten appelliert, dass Entertainment weiterhin zum Auftrag gehören soll.
Es gab aber auch kritische Stimmen aus der Politik, die für eine Reduzierung der Unterhaltungsformate im öffentlich-rechtlichen Rundfunk plädierten und auf das Angebot in den privaten TV-Sendern verwiesen. Dreyer sagte zur Rolle der Unterhaltung im Programm, dass es Angelegenheit der Sender sei, wie sie priorisieren.
Im Staatsvertrag soll zudem festgehalten werden, dass Meinungen und Information klar zu trennen sind. Dreyer ergänzte, dass viele Bürger im vorgelagerten Beteiligungsverfahren angegeben hätten, dass es »zuviel Berichterstattung gibt nach ihrem Gefühl, wo nicht mehr unterscheidbar ist: Ist das eigentlich jetzt eine objektive Berichterstattung oder ist das Meinung oder ist das alles miteinander gemischt?« Man wolle eine Klarstellung dazu in den Staatsvertrag aufnehmen.
Mehr Möglichkeiten der Mitsprache
Die unabhängigen Gremien in den Sendern - das sind Rundfunkräte (ARD), Hörfunkrat (Deutschlandradio) und Fernsehrat (ZDF), die sich aus vielen Bereichen der Gesellschaft zusammensetzen und deren Mitglieder die Programmarbeit der Sender beaufsichtigen - sollen mehr Möglichkeiten der Mitsprache zu Qualitätsstandards und Kostenkontrolle bekommen.
Ein wichtiger Punkt ist auch dieser: Bislang hatten die Länder im Staatsvertrag festgehalten, dass nicht nur Hauptprogramme, sondern auch Spartensender wie zum Beispiel ZDFinfo linear als fortlaufendes TV-Programm ausgestrahlt werden sollen. Dies wird sich ändern: Künftig sollen noch das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste, das ZDF-Hauptprogramm, die dritten Programme der ARD-Sender sowie Arte und 3sat auf jeden Fall im fortlaufenden TV verfügbar sein
Die Länder wollen erreichen, dass die Sender künftig über den Verbreitungsweg der Inhalte der anderen Programme - fortlaufendes TV gekoppelt mit digital, oder nur noch im Netz - selbst entscheiden sollen. Das soll auch mehr Bewegungsfreiheit geben in dem sich stark wandelnden Medienkonsum. Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten derzeit diese Spartensender an: Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One.
Im Oktober unterschriftsreif?
Mit der Einigung der Regierungschefs kann nun ein Entwurf mit den Änderungen im Staatsvertrag erarbeitet werden und die Länderparlamente werden einbezogen. Im Oktober könnte der geänderte Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden.
Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Diese legen den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Um konkrete Programminhalte geht es nicht. Das liegt in der Hand der Sender selbst - mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit.
Der sächsische Medienminister Oliver Schenk (CDU) teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass nun ein wichtiger Zwischenschritt erreicht sei. Es gelte nun auch im Interesse des Beitragszahlers, sich mit der Reform der Rundfunkfinanzierung zuzuwenden, der für die weitere Stärkung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von besonderer Bedeutung sei.
Von Seiten der ARD hieß es: »Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben heute die Weichen für die Zukunftssicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestellt, darüber freuen wir uns sehr. Jetzt entsteht eine schriftliche Fassung des neuen Staatsvertrags, sie wird die Grundlage der weiteren parlamentarischen Beratungen und auch unserer inhaltlichen Bewertung in der ARD sein.«
© dpa-infocom, dpa:220602-99-516573/5