Das Amtsgericht Recklinghausen hat das Testament des 2019 verstorbenen langjährigen Schalke-Managers Rudi Assauer für ungültig erklärt. Laut dem Beschluss des Gerichts war er bei der Unterzeichnung im Jahr 2012 angesichts seiner Alzheimer-Demenz-Erkrankung testierunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte.
Wird der Beschluss rechtskräftig, steht nicht nur der in dem Testament als Alleinerbin vorgesehenen Tochter, sondern auch der zweiten Tochter Assauers die Hälfte des Erbes zu. Zuvor hatte die »Zeit« darüber berichtet.
Es habe eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme gegeben, zahlreiche Zeugen seien vernommen worden, sagte der Gerichtssprecher. Entscheidend sei ein psychiatrisches Fachgutachten gewesen. Der Gutachter sei zu dem klaren Ergebnis gekommen, dass Assauer damals testierunfähig gewesen sei und auch ein »lichter Moment« - also vorübergehende Klarheit trotz Demenz - ausgeschlossen sei. Die Verhandlung hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Beschluss noch nicht rechtskräftig
Das nun für ungültig erklärte Testament sieht laut dem Gerichtssprecher Assauers ältere Tochter als Alleinerbin vor. Der jüngeren Tochter bliebe danach nur ein Pflichtteil. Der Beschluss des Amtsgerichts vom 10. Oktober ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde eingelegt werden. In dem Fall würde sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Sache befassen. Wird der Beschluss rechtskräftig, greift laut dem Gerichtssprecher die gesetzliche Erbfolge. Beide Töchter würden als einzige Kinder Assauers dann zu jeweils gleichen Teilen erben.
Als Manager von Schalke 04 (1981 bis 1986 und 1993 bis 2006) wurde Assauer auch der Öffentlichkeit über den Sport hinaus bekannt. Als charismatischer Macher mit Zigarre als Markenzeichen prägte er jahrelang die Bundesliga. Er starb am 6. Februar 2019 im Alter von 74 Jahren nach langjähriger Alzheimer-Erkrankung in seiner Heimatstadt Herten. Hinterbliebene streiten seit längerem um sein Erbe.
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