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Angeklagter bestreitet Mordkomplott gegen Lehrer in Dortmund

Der Prozess um ein mutmaßliches Mordkomplott gegen einen Dortmunder Lehrer wird nicht-öffentlich verhandelt. Während der Pädagoge sich eine harte Bestrafung wünscht, bestreitet der erste Angeklagte eine Tötungsabsicht.

Garagenhof
Auf diesem Garagenhof in Dortmund sollen drei Schüler versucht haben, einen Lehrer mit Hämmern zu ermorden. Foto: Bernd Thissen/dpa
Auf diesem Garagenhof in Dortmund sollen drei Schüler versucht haben, einen Lehrer mit Hämmern zu ermorden. Foto: Bernd Thissen/dpa

Dortmund (dpa) - Nervös und angespannt wirkt der Lehrer Wolfgang Wittchow, als er am Dienstagmorgen ins Dortmunder Landgericht kommt. Im Mai 2019 sollen drei Jugendliche - zwei von ihnen waren seine Schüler - den Plan gefasst haben, ihn zu erschlagen.

Noch vor Beginn des Prozesses vor der Jugendstrafkammer sagt Wittchow: »Zumindest für den Haupttäter wünsche ich mir eine Strafe, die sich in Jahren und nicht nur in Monaten bemisst.« Resozialisierung könne ja auch im Gefängnis stattfinden.

Jener Tag im Mai hat offenkundig tiefe Spuren in der Psyche des Deutsch- und Chemielehrers hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten vorhatten, Wittchow in einen Hinterhalt zu locken, indem sie einen medizinischen Notfall auf einem abgelegenen Teil des Lehrerparkplatzes der Gesamtschule simulierten.

Dabei sollen sie gehofft haben, dass sich der Lehrer zu dem am Boden liegenden Jugendlichen hinabbeugt. Dann, so heißt es, wollten sie ihn mit Hämmern von hinten erschlagen. Wittchow wurde aber offenbar skeptisch. Statt in die Falle zu gehen, soll er sich dafür entschieden haben, einen Rettungswagen zu alarmieren. Zu einem Angriff kam es dann nicht. Die Anklage gegen die drei deutschen Staatsbürger lautet auf Mordversuch.

Schon am ersten Verhandlungstag weist einer der drei Angeklagten diese Vorwürfe zurück. Die Verhandlung findet komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Thomas Jungkamp, Sprecher des Dortmunder Landgerichts, gibt anschließend ein kurze Information. Danach hat der Angeklagte »jede Tötungsabsicht bestritten«.

Und auch die übrigen Angaben zum Ablauf des Tages hätten nur teilweise mit den Angaben in der Anklageschrift übereingestimmt. Für die Richter stehe deshalb fest, dass nun eine umfangreiche Beweisaufnahme bis ins kleinste Detail erforderlich sei. Welcher der drei Angeklagten die Vorwürfe zurückwies, sagt der Gerichtssprecher nicht.

Den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht zuvor mit dem jugendlichen Alter der Angeklagten begründet. Zwar gebe es ein berechtigtes hohes öffentliches Interesse, sagte der Vorsitzende Ulf Pennig. Doch der Schutz der Jugendlichen vor einer drohenden Stigmatisierung wiege noch schwerer. »Sie sollen sich möglichst ungestört zu rechtstreuen Erwachsenen entwickeln können«, so Pennig. Das Jugendstrafrecht habe im Wesentlichen erzieherischen Charakter.

Den Charakter des Hauptangeklagten hält Lehrer Wittchow für »schwach und gestört«. Gerade deshalb plädiert er für eine Strafe, die der heute 17-Jährige zu spüren bekomme. Der Lehrer tritt auch als Nebenkläger auf.

Für den Prozess hat das Gericht zunächst acht Verhandlungstage bis Ende April vorgesehen. Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft vor.