Logo
Aktuell Panorama

Amokfahrt: Verteidigung will Unterbringung in Psychiatrie

Die Amokfahrt in Trier hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Es gibt fünf Tote und zahlreiche Verletzte. Nun neigt sich der Prozess gegen den mutmaßlichen Amokfahrer dem Ende zu.

Tödliche Amokfahrt in Trier
Ein Justizbediensteter begleitet den 52-jährigen Angeklagten (r) zum Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier in den Gerichtssaal des Landgerichts. Er war am 1. Dezember 2020 in einem Auto durch die Innenstadt von Trier gerast und hat dabei fünf Menschen getötet. Foto: Harald Tittel
Ein Justizbediensteter begleitet den 52-jährigen Angeklagten (r) zum Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier in den Gerichtssaal des Landgerichts. Er war am 1. Dezember 2020 in einem Auto durch die Innenstadt von Trier gerast und hat dabei fünf Menschen getötet.
Foto: Harald Tittel

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung am Donnerstag die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Trier wird laut der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz am 16. August um 13.00 Uhr verkündet - fast ein Jahr nach Beginn des Prozesses. Die Tat hat bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Die Pflichtverteidiger Martha Schwiering und Frank Kay Peter verweisen in ihrem lediglich 20-minütigen Plädoyer auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, wonach der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und vermindert schuldfähig ist. Daher fordern sie keine lebenslange Haft und keine besondere Schwere der Schuld für den mutmaßlichen Amokfahrer, wie die beiden Anwälte erklären. Der Angeklagte, der hinter mobilen Panzerglaswänden sitzt, blickt äußerlich unbewegt in die Ferne.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 sind fünf Passanten getötet worden, darunter ein Baby. Zudem hat es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte gegeben. Seit dem 19. August 2021 steht der Angeklagte als mutmaßlicher Täter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor. Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.

Langsam entwickelte sich »feindselige Haltung«

Verteidiger Peter sagt unter Bezug auf das Gutachten, der 52-Jährige habe sich Ende der neunziger Jahre verändert: Er habe sich von seiner Freundin getrennt, seinen Job verloren, den Kontakt zur Schwester abgebrochen und die Zahl seiner sozialen Kontakte verringert. Hier könne seine psychische Krankheit eine Rolle gespielt haben. Sie habe bei dem Mann im Laufe der Jahre eine »feindselige Haltung gegenüber der Gesellschaft« gefördert. Der Angeklagte habe sogar seine Verteidiger abgelehnt. An den Zeitraum der ihm vorgeworfenen Straftaten habe er nach eigenen Worten keine Erinnerung. Die Staatsanwaltschaft hat den 52-Jährigen beim Prozessauftakt als alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz, frustriert und mit einem sich entwickelnden »allgemeinen Gesellschaftshass« geschildert.

Seine beiden Verteidiger machen am Donnerstag keine Angaben dazu, wie lange der 52-Jährige aus ihrer Sicht in eine geschlossene Psychiatrie kommen sollte. Dort werden Patienten gewöhnlich regelmäßig hinsichtlich ihrer Entwicklung begutachtet.

Die Verteidiger sprechen den Verletzten und Hinterbliebenen der Opfer der Amokfahrt ihr tiefes Mitgefühl aus. Manche Angehörige sitzen als Nebenkläger im Gerichtssaal. Der Angeklagte im kurzärmeligen Hemd und mit weißer Corona-Maske verzichtet mit einem Kopfschütteln darauf, sein Recht auf das letzte Wort vor der Urteilsfindung wahrzunehmen. Er hat auch während des fast einjährigen Prozesses geschwiegen.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat lebenslange Haft für den 52-Jährigen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Wegen der psychischen Erkrankung des Mannes forderte die Anklagebehörde zudem ebenfalls seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Auch Opferanwälte plädierten als Vertreter der Nebenklage auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

© dpa-infocom, dpa:220811-99-350964/4