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»Alleine für Leid verantwortlich« - Mordprozess gegen Raser

In einer Kurve verliert der Fahrer bei hohem Tempo die Kontrolle. Zwei Menschen sterben, eine junge Frau wird schwer verletzt. Ein Gericht geht nun der Frage nach, ob sich der Fahrer des Mordes schuldig gemacht hat.

Gerichtsprozess um Unfall mit zwei Toten
Bei einer tödlichen Kollision im November 2020 hat der SUV mehrere Menschen erfasst, zwei starben, eine junge Frau wurde schwerverletzt. Nun beginnt der Prozess gegen den Fahrer. Foto: Silas Stein
Bei einer tödlichen Kollision im November 2020 hat der SUV mehrere Menschen erfasst, zwei starben, eine junge Frau wurde schwerverletzt. Nun beginnt der Prozess gegen den Fahrer.
Foto: Silas Stein

Ein Fahrradkurier und zwei Passanten haben keine Chance, als der PS-starke Wagen auf sie zurast.

Nur die 31 Jahre alte Frau überlebt den Unfall im November 2020 in Frankfurt mit schweren Verletzungen, ihrem 61 Jahre alten Vater und dem 27 Jahre alten Fahrradkurier kann dagegen nicht mehr geholfen werden. Der Unfallfahrer ist nun unter anderem wegen Mordes und eines verbotenen Autorennens angeklagt. Zum Prozessbeginn am Dienstag vor dem Frankfurter Landgericht legte er ein Geständnis ab. »Ich weiß, dass ich alleine für das Leid der beiden Familien verantwortlich bin«, sagte der hagere 40-Jährige.

Der deutsche Staatsangehörige räumte vor Gericht ein, auf einer Durchgangsstraße im Frankfurter Ostend nahe der Europäischen Zentralbank mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Dabei verlor er laut den Ermittlungen in einer Kurve bei Tempo 82 die Kontrolle über das 625 PS starke Fahrzeug, das daraufhin den Fahrradfahrer und auf dem Gehweg die beiden Passanten erfasste. Der Fahrer soll das Gaspedal fast durchgetreten und zuvor schon an mehreren Ampeln stark beschleunigt haben.

Anklage geht von Gemeingefährlichkeit aus

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zweifachen Mord, gefährliche Körperverletzung und ein verbotenes Autorennen vor. Die Anklage geht vom Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit aus. Der Autofahrer wurde mehrere Monate nach dem Unfall festgenommen, als sich der Mordverdacht ergeben hatte.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte der Angeklagte vor Fahrtantritt mit dem Dienstwagen, dabei handelt es sich um einen Sportgeländewagen (SUV), ein technisches Sicherheitssystem ausgeschaltet, um schneller fahren zu können. Dies sei jedoch nur aus dem Grund geschehen, um den »Sound des Motors« besser wahrnehmen zu können, nicht aber um andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich zu gefährden, sagte der 40-Jährige aus, der nach eigenen Angaben als »Autonarr Wert auf PS-starke Fahrzeuge mit dem entsprechenden Klang der Auspuffanlage legt«.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Fahrer nicht alkoholisiert - gleichwohl berichtete er vor Gericht von Alkoholproblemen, die sich seit dem Vorfall entscheidend verstärkt hätten. »Täglich eine Flasche Gin mit Tabletten« nehme er zu sich. Dazu ist der inhaftierte Mann in psychologischer Betreuung, wie er in seiner umfassenden Erklärung mit Blick auf die Rechtsanwälte der Nebenkläger betonte.

Wiederholt negativ im Straßenverkehr aufgefallen

Der Aufenthalt in der Haftanstalt ist nicht der erste: Bis 2018 befand sich der 40-Jährige schon einmal in einem Gefängnis. Er war in einem Strafverfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerbetrügereien im Zusammenhang mit der Errichtung zahlreicher Baufirmen verurteilt worden.

Auch im Straßenverkehr soll er nach Angaben der Staatsanwaltschaft schon wiederholt negativ aufgefallen sein. Mehrere Male musste er sich einem medizinisch-psychologischen Test unterziehen. Der Angeklagte, der sich bei seiner Aussage Tränen aus dem Gesicht wischte, sagte aus, er habe sein Fahrzeug auch bei starken Beschleunigungen und überhöhter Geschwindigkeit stets unter Kontrolle halten können - »beim Unfall geriet es dann aber außer Kontrolle«.

Die Schwurgerichtskammer begann bereits am ersten Verhandlungstag mit den Zeugenvernehmungen. Zehn weitere Termine sind bis Ende Mai vorgesehen. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, steht eine lebenslange Haftstrafe im Raum.

© dpa-infocom, dpa:220405-99-808184/2