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Achtjährige in Frankreich entführt und getötet

Bei einer Hochzeitsfeier verschwindet ein kleines Mädchen. Nach einem halben Jahr gibt es traurige Gewissheit: Maëlys ist tot. Der Angeklagte gibt die Tat zu. Doch der Fall wirft weiter Fragen auf.

Maëlys
Menschen vor dem Gerichtsgebäude in Grenoble: Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe. Foto: Jean-Philippe Ksiazek
Menschen vor dem Gerichtsgebäude in Grenoble: Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.
Foto: Jean-Philippe Ksiazek

Es ist eine Sommernacht in einer kleinen französischen Gemeinde. Ein Paar feiert mit Freunden ausgelassen seine Hochzeit, bis ein achtjähriges Mädchen plötzlich unauffindbar ist und der freudige Moment für dessen Familie zum Alptraum wird.

Ein halbes Jahr später bestätigt sich der schlimme Verdacht: Maëlys ist tot, ihre Leiche in der Natur vergraben. Der Fall wühlte Frankreich auf und sorgte für Entsetzen. Viereinhalb Jahre nach dem Verschwinden der Kleinen hat ein Gericht in Grenoble am Freitag einen Mann für ihre Entführung und Ermordung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Doch auch drei Wochen Verhandlungen vor Gericht lassen eine zentrale Frage unbeantwortet: Warum? Der bereits zuvor wegen Mordes verurteilte angeklagte Ex-Soldat gab wie schon in den Ermittlungen auch zu Prozessbeginn Ende Januar zu, Maëlys getötet zu haben. Während er zunächst versicherte, ihren Tod nicht gewollt zu haben, gestand er später, dass er sie absichtlich aus dem Leben riss. Doch sein Motiv und die Umstände der Tat in den Morgenstunden des 27. August 2017 geben weiter Rätsel auf. Die Schwester der Verstobenen forderte vor Gericht eindringlich: »Sagen Sie wenigstens die Wahrheit!«

Sie war freiwillig eingestiegen

Auf der Hochzeitsfeier hatten sich der Verurteilte und die Kleine unterhalten und Fotos seiner Hunde angesehen. Dem ehemaligen Hundeführer zufolge stieg das Mädchen dann kurz vor drei Uhr nachts zu ihm ins Auto, um seine Tiere zu sehen, freiwillig, wie der Enddreißiger sagte. Dann habe sie geweint, zurück gewollt, und er habe sie ins Gesicht geschlagen und so getötet. Bilder der Ermittler zeigten, wie der Mann mit einer kleinen Gestalt auf dem Beifahrersitz unterwegs war und später ohne diese zur Feier zurückkehrte.

Immer wieder warf die Anklage in Grenoble die Frage auf, ob der ehemalige Soldat Maëlys nicht nur entführt und getötet, sondern auch sexuell missbraucht habe. Denn in dem Verfahren musste er sich auch für sexuelle Übergriffe auf zwei Großcousinen verantworten. Zur Tatzeit, einige Wochen vor dem Tod Maëlys', waren die beiden vier und sechs Jahre alt. Beide Kinder schliefen, als der Mann sich an ihnen verging. Er sei nicht im Stande, das an einem wachen Kind zu machen, sagte er im Prozess, und gab zu, pädophile Gedanken gehabt zu haben. Doch Maëlys habe er nicht missbraucht.

Psychiater hat Zweifel

Der Mann erzählte vor Gericht, er habe beim Zuschlagen das Gesicht eines jungen Soldaten gesehen, den er wenige Monate zuvor ermordet hatte. Ein Psychiater sagte in Grenoble jedoch, diese Halluzinationen habe es nicht gegeben. Der Mann habe mit der Erzählung bewusst manipulieren wollen.

Der Prozess schließt damit an die Ermittlungen an, in denen die Informationen ebenfalls nur langsam und tröpfchenweise ans Licht kamen. DNA-Spuren und Kameraaufnahmen erhärteten damals den Verdacht gegen den Ex-Soldaten, der die Ermittler schließlich ein halbes Jahr nach dem Verschwinden von Maëlys zu dessen Leiche führte, seine Version des Geschehens immer wieder änderte.

Das Gericht legte in dem Fall eine Sicherungszeit von 22 Jahren fest, in der die Strafe nicht abgemildert werden kann. Das Urteil entspricht damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Strafe mit möglicher früherer Haftentlassung verlangt.

Bereits im vergangenen Mai wurde der ehemalige Hundeführer wegen des Mords an einem jungen Soldaten zu 20 Jahren Haft verurteilt. In anderen ungeklärten Vermissten- und Mordfällen wurden Ermittlungen wieder aufgenommen, um eine mögliche Verbindung zu ihm zu prüfen.

© dpa-infocom, dpa:220218-99-183412/3