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Abschleppdienste dürfen keine überhöhten Beträge fordern

Karlsruhe (dpa) - Abschleppdienste in privatem Auftrag dürfen bei Falschparkern keine unangemessen hohen Kosten geltend machen.

Wie viel »Lösegeld« muss man für sein Auto zahlen? Foto: Daniel Karmann
Foto: Daniel Karmann
Foto: Daniel Karmann

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