Logo
Aktuell Entertainment

Abiturient macht Praktikum bei Böhmermann

Zwei Minuten auf der Abifeier haben den 18-jährigen Fiete Korn bundesweit bekannt gemacht. Er hielt eine satirische »Danksagung« an den Schuldirektor. Die Folgen: Eine Anzeige und ein Angebot.

Fiete Korn und Jan Böhmermann
Fiete Korn (l) absolviert im Dezember ein Praktikum bei Jan Böhmermann. Foto: Sven Hoppe/Stefan Sauer/dpa
Fiete Korn (l) absolviert im Dezember ein Praktikum bei Jan Böhmermann. Foto: Sven Hoppe/Stefan Sauer/dpa

PREROW. Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann macht sein Versprechen vom Sommer wahr: Der für eine satirische Stegreif-Rede bekanntgewordene Abiturient Fiete Korn aus Prerow absolviert im Dezember ein Praktikum bei ihm in Köln-Ehrenfeld.

Er freue sich sehr darauf, sagte der 18-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. Das zweiwöchige Redaktionspraktikum beginne am 7. Dezember. Es sei ihm schon in Aussicht gestellt worden, es möglicherweise zu verlängern.

Was ihn genau erwarte, wisse er noch nicht, sagte Korn. Er solle mitlaufen und die Produktion verfolgen, überall mal reinschauen. Ob das Angebot seine Berufswahl beeinflusst, ist noch offen. Derzeit arbeitet der 18-Jährige viel auf dem kleinen Bauernhof seiner Großeltern und besucht die Fahrschule. Nach Köln will er mit der Bahn fahren.

Korn hatte auf dem Abiball seiner Schule in Prerow auf dem Darß in einer zweiminütigen Stegreif-Ansprache die Art und Weise kritisiert, wie die Schulleitung mit den Schülern umgehe. Er »bedankte« sich für Schulverweise anderer Schüler und dafür, dass Schüler motiviert worden seien, ihre Mitschüler zu überwachen. Die Rede hatte ein Mitschüler gefilmt und über die sozialen Netzwerke verbreitet. Fiete Korn erhielt nach dem Bekanntwerden des Videos ein Praktikumsangebot von ZDF-Satiriker Böhmermann.

Der Schulträger nannte die Vorwürfe des Abiturienten »unberechtigt beziehungsweise aufgebauscht«. Der Direktor erstattete Anzeige gegen den 18-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte die Ermittlungen aber später ein. Sie habe keine hinreichenden Belege gefunden, die den Tatvorwurf der üblen Nachrede und Beleidigung ausreichend bestätigen, hieß es. (dpa)