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92-Jährige vergewaltigt und ermordet: Haftstrafe für Pfleger

Ein Altenpfleger ist in Berlin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine 92-Jährige vergewaltigt und getötet haben.

Prozess
Nach der Vergewaltigung und Ermordung einer 92-Jährigen ist einem 41-Jährigen in Berlin der Prozess gemacht worden. Foto: Oliver Berg
Nach der Vergewaltigung und Ermordung einer 92-Jährigen ist einem 41-Jährigen in Berlin der Prozess gemacht worden.
Foto: Oliver Berg

Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 92 Jahre alten Seniorin ist ein Altenpfleger in Berlin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 41-Jährigen am Donnerstag des Mordes sowie der Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig.

Der Angeklagte, der bei der Frau als häusliche Pflegekraft tätig war, sei mit außerordentlicher Brutalität gegen die »absolut wehrlose« Frau vorgegangen. Bei der Tat sei der Mann stark alkoholisiert gewesen. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Tat unter Alkohol und Cannabis

»Er war ihr Lieblingspfleger«, sagte der Vorsitzende Richter. Auch deshalb sei so unfassbar, was geschah. Die 92-Jährige sei am 12. Juli aus dem Krankenhaus, wo sie nach einem Sturz behandelt worden war, in ihre Wohnung zurückgekehrt. »Sie war anders als vor dem Sturz bettlägerig.« Das habe den Angeklagten möglicherweise in Unruhe versetzt. »Stark alkoholisiert und beeinflusst durch Cannabis kam es zu dem Tatgeschehen«, so der Richter.

Der nicht vorbestrafte Mann soll ab Herbst 2020 als Mitarbeiter eines polnischen Pflegedienstes bei der Seniorin gearbeitet haben. Der polnische Staatsbürger war von Zeugen als liebenswürdig beschrieben worden.

Mit einem »Übermaß an Gewalt« habe der Angeklagte die 92-Jährige sexuell attackiert, hieß es im Urteil. Die Tat sei Ausfluss seines Hanges, zu viel Alkohol zu konsumieren. Der Staatsanwalt hatte 15 Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte für den 41-Jährigen, der sich auf fehlende Erinnerungen berufen hatte, einen Schuldspruch wegen Vollrausches beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

© dpa-infocom, dpa:220407-99-834963/2