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15-Jähriger wegen Mordes an Mitschüler zu Haft verurteilt

Ein Schüler tötet in Unterfranken einen beliebten Mitschüler mit einem Schuss in den Kopf. Das Motiv bleibt unklar. Mutmaßungen umfassen Waffendeals und Gewaltverherrlichung.

Prozess nach tödlichem Kopfschuss
Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. (Archivfoto) Foto: Daniel Karmann/DPA
Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. (Archivfoto)
Foto: Daniel Karmann/DPA

Nach einem tödlichen Kopfschuss auf einen Mitschüler an einer Schule in Unterfranken ist ein 15-Jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Würzburg ermordete der Jugendliche den 14-Jährigen im September 2023 in Lohr am Main geplant unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit, teilte eine Gerichtssprecherin mit. 

Tat gestanden

Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand dies zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen, sagte er aus. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 15-Jährige bei den Hinterbliebenen und sagte, dass ihm alles unglaublich leidtue.

Opfer war sehr beliebt

Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart. Laut einer Gerichtssprecherin kannten sich die beiden jungen Menschen schon seit der Grundschule, waren aber weder befreundet noch verfeindet. Der Getötete sei ein sehr beliebter Mensch gewesen.

Das Motiv wurde nicht schlussendlich geklärt. »Die Kammer kann nur mutmaßen, worin die Motivation lag«, so die Sprecherin. Ob Eifersucht eine Rolle gespielt habe, sei unklar.

Waffendeal oder Gewaltvorbilder?

Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt. Über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin nicht aufrecht. Allerdings ging die Kammer im Urteil laut der Sprecherin davon aus, dass sich der Angeklagte mit solchen Themen durchaus beschäftigt habe. Die Tatwaffe gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte. 

Die Verteidiger sagten hingegen nach dem Urteil, dass es ihrer Meinung nach mehrere mögliche Tatmotive und -hergänge gebe. So könnte es auch um einen eskalierten Konflikt gegangen sein. Die beiden jungen Menschen hatten sich laut der Gerichtssprecherin zu dem Treffen am Tattag verabredet. Laut dem Angeklagten ging es um einen Waffendeal, wie seine Verteidiger sagten. »Wir sehen die Waffendeal-Variante als wahrscheinlicher an«, sagten sie. Die Kammer folgte dieser Version in ihrem Urteil laut Gerichtssprecherin nicht, sondern sah sie als widerlegt an.

Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten gekommen sei. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes gefordert. 

Die Eltern des getöteten Jungen waren Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an. 

Die Verteidiger beantragten hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags. 

Da der Angeklagte jugendlich ist, fand die Verhandlung hinter verschlossenen Türen statt. Eine Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft erwogen, wurde nicht angeordnet.

© dpa-infocom, dpa:240805-930-194386/4