Das Bundeswirtschaftsministerium plädiert dafür, schärfere Auflagen für den Kurznachrichtendienst Twitter zu prüfen. »Mit großer Sorge« habe er »Twitters Plattformregelungen, deren abrupte Änderungen und willkürliche Anwendung zur Kenntnis genommen«, schreibt Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) in einem Brief an die EU-Kommission. Das Schreiben ist auf Dienstag datiert und liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Kritik kam auch von der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen und der Monopolkommission.
Die Brüsseler Behörde solle deshalb so schnell wie möglich die nötigen Prüfungen durchführen, um Twitter als »Gatekeeper« im Sinne des Digital Markets Act zu benennen, schreibt Giegold an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Als »Gatekeeper« gelten Unternehmen mit einer besonders starken Marktposition, die eine Reihe von Kriterien erfüllen. Für sie gelten besondere Auflagen, zum Beispiel Einschränkungen beim Umgang mit persönlichen Daten von Nutzern. Der Digital Markets Act wird ab Mai kommenden Jahres anwendbar.
Umstrittene Entscheidungen nach Musks Übernahme
Nachdem der Tech-Milliardär Elon Musk Twitter im Oktober gemeinsam mit anderen Investoren übernommen hatte, traf er eine Reihe umstrittener Entscheidungen. In der vergangenen Woche sperrte er zeitweise die Nutzerkonten einiger US-Journalisten. Weiteren Ärger löste Musks Vorhaben aus, Nutzerinnen und Nutzern künftig nicht mehr zu erlauben, ihre Präsenz auf bestimmten Konkurrenz-Plattformen zu bewerben. Musk versprach daraufhin, größere Änderungen der Richtlinien künftig ebenfalls zur Abstimmung zu stellen. Nachdem Twitter-Nutzer sich in einer von Musk eingeleiteten Umfrage mehrheitlich für seinen Rücktritt ausgesprochen hatten, kündigte er seinen Rückzug an, wenn ein Nachfolger gefunden sei.
»Sich fast stündlich ändernde allgemeine Geschäftsbedingungen, erratische Begründungen für weitgehende Einschränkungen von Verlinkungen und die Sperrungen von Accounts von Journalistinnen und Journalisten bedrohen nicht nur die Wettbewerbsfreiheit, sondern stellen ein Risiko für Demokratie, Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit dar«, schrieb Giegold. Er wolle die EU-Kommission zudem »ermutigen«, ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen Twitter wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu prüfen, wenn Twitter erneut den Wettbewerb behindern sollte, indem dauerhaft und systematisch Verlinkungen zu anderen Social-Media-Plattformen untersagt würden.
Kritik kam auch von der Vorsitzenden der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer. »Das Beispiel von Twitter zeigt eindrücklich, wie problematisch und sogar gefährlich es ist, wenn eine einzelne Person ein Unternehmen kontrolliert, das einen so großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung hat«, sagte sie dem »Handelsblatt«. Bei Twitter gehe es um eine »dominante Markstellung« in einem Markt, »wo größte Sorgfalt notwendig ist, weil durch Fehlinformationen nachweislich großer Schaden angerichtet werden kann«.
Schnitzer: Den Wettbewerb stärken
Daher reicht aus Sicht Schnitzers eine nachträgliche Überprüfung von missbräuchlicher Ausnutzung von Marktmacht nicht aus. Es müssten stattdessen die »Ex-ante Regeln« der EU-Vorschriften zu digitalen Märkten genutzt werden, um den Wettbewerb zu stärken. Zudem, so Schnitzer, müsse durch Regulierung sichergestellt werden, dass die Plattform nicht für manipulative Zwecke missbraucht werde.
Handlungsbedarf sieht auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling. »Das höchst irritierende Verhalten von Elon Musk und des Unternehmens Twitter in den jüngsten Tagen gibt Anlass zu großer Sorge«, sagte er dem »Handelsblatt«. Die EU-Vorschriften für Digitalkonzerne müssten sich jetzt bewähren und notfalls angepasst werden. »Plattformen wie Twitter sind von so großer Relevanz für die Demokratie, dass sie nicht durch willkürliche Hausregeln gesteuert werden können«, betonte Kühling.
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