Die Verbraucherzentrale NRW hat nach eigenen Angaben Klagen gegen die Telekom Deutschland, Vodafone und Telefonica eingereicht. Die Verbraucherschützer warfen den Telekommunikationskonzernen vor, sogenannte »Positivdaten« ihrer Kundinnen und Kunden an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt zu haben, ohne hierfür eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt zu haben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen sie damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen.
Die Deutsche Telekom teilte allerdings mit, sie übermittle bereits seit Anfang des Jahres keine Positivdaten mehr an Auskunfteien oder Wirtschaftsauskunfteien. Anlass dafür seien Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Länder gewesen. »Wir haben das ganz eingestellt«, sagte ein Unternehmenssprecher. Von den anderen Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Das steht in den Posiivdaten
Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die sich nicht um ausgebliebene Zahlungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten drehen - etwa wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. »Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden«, begründete Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Vorgehen der Zentrale. Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge habe oder diese häufig wechsele, gelte unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhalte deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden seien.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben die Anbieter Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone zunächst erfolglos abgemahnt. Nun habe sie vor dem Landgericht München gegen Telefónica Germany geklagt, vor dem Landgericht Köln gegen Telekom Deutschland und vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Vodafone.
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