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Urteil zu Google: Vergessen im Netz muss möglich sein

Luxemburg (dpa) - Europas Bürger können im Internet ein Recht auf Vergessen einfordern. So kann ein Bürger Google dazu verpflichten lassen, Links zu unangenehmen Dingen aus seiner Vergangenheit nach längerer Zeit aus dem Netz verschwinden zu lassen.

Das Firmenlogo von Google leuchtet in den Büroräumen der Niederlassung des Unternehmens in Berlin. Foto: Britta Pedersen
Das Firmenlogo von Google leuchtet in den Büroräumen der Niederlassung des Unternehmens in Berlin. Foto: Britta Pedersen
Das Firmenlogo von Google leuchtet in den Büroräumen der Niederlassung des Unternehmens in Berlin. Foto: Britta Pedersen

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