Ein internationaler Schlag gegen das organisierte Verbrechen samt verschlüsselter Handys des Anbieters Encrochat hat in Deutschland schon zu Tausenden Ermittlungsverfahren und Hunderten Urteilen geführt. Doch ob die Erhebung und Weitergabe von Daten rechtmäßig waren, ist umstritten.
In einem schon lange andauernden Drogen-Prozess gegen eine sogenannte Kokain-Bande am Landgericht Neubrandenburg etwa geht es auch darum. Jedoch hilft eine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts da nicht weiter - es nahm mehrere Beschwerden wegen Unzulässigkeit nicht an.
Über verfassungsrechtliche Fragen zur Verwertbarkeit der Encrochat-Daten ist damit in der Sache allerdings nicht entschieden, wie das Gericht extra betonte. In Karlsruhe seien derzeit fünf weitere Verfassungsbeschwerden zu dem Thema anhängig.
Das System
Encrochat ist ein verschlüsseltes Kommunikationssystem gewesen, mit dem Kriminelle Straftaten wie Drogengeschäfte, Mordanschläge, Überfälle und Geldwäsche organisierten. Den Nutzern hatte Encrochat perfekte Anonymität garantiert, die Mobiltelefone sollten nicht abzuhören und nicht zu verfolgen sein.
Das Problem
Französische und später auch niederländische Behörden hatten das System geknackt und das Kriminellen-Netzwerk vor drei Jahren zerschlagen. Im Zuge der internationalen Rechtshilfe gaben sie dabei gefundene Daten an deutsche Kolleginnen und Kollegen weiter. Daraus ergaben sich strafrechtliche Ermittlungen beispielsweise zu Drogengeschäften in Millionenhöhe und Rockerbanden - und es folgten Urteile. Aus Sicht der Kläger am Verfassungsgericht hätten die Gerichte aber vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen müssen, ob die Erhebung und Weitergabe der Daten rechtmäßig waren.
Die Dimension
Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden hierzulande bisher im Zusammenhang mit Encrochat rund 3800 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet und etwa 400 laufende Verfahren unterstützt (Stand 30. Juni 2023). Infolgedessen habe es bisher 974 Verurteilungen gegeben. Auch Rockergruppen und Gruppierungen der Clankriminalität spielen hierbei eine Rolle. Die Ermittlungsbehörde Europol hatte im Juni berichtet, bisher seien mehr als 6500 Menschen festgenommen und fast 900 Millionen Euro beschlagnahmt worden.
Die Verfassungsbeschwerde
Das höchste deutsche Gericht hat sich nun unter anderem mit einem Urteil des Landgerichts Rostock befasst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Revision des Angeklagten dagegen im vergangenen Jahr verworfen. Dem Beschluss zufolge sah er die aus der Überwachung der Kommunikation über Encrochat gewonnenen Erkenntnisse »als im Strafverfahren verwertbar an«. Hiergegen reichte der Mann Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. (Az. 2 BvR 558/22)
Die Entscheidung
Doch der Kläger habe einen möglichen Verstoß gegen Grundrechte mit Blick auf verfassungsgerichtlich entwickelte Maßstäbe nicht ausreichend begründet, befand die dritte Kammer des Zweiten Senats zum einen. »Die allgemein gehaltene Behauptung eines Verfassungsverstoßes genügt dem nicht.« Zum anderen ermögliche weder die Revision eine Prüfung noch zeige die Beschwerde auf, dass es zu beanstanden sei, dass der BGH nicht den EuGH zurate gezogen hatte.
Die Kriminellen
Der Erfolg der Ermittler seinerzeit hatte nach Einschätzung von Europol eine Schockwelle im organisierten Verbrechen in Europa und darüber hinaus ausgelöst. Bisher seien mehr als 115 Millionen Gespräche von etwa 60 000 Nutzern geknackt und analysiert worden. Das BKA hatte in einem Bericht für das Jahr 2021 beschrieben, dass von Beschuldigten rund um Encrochat-Verbrechen ein hohes Gefahren- und Bedrohungspotenzial ausgehe: In damals 87 Verfahren hätten Ermittler 191 bewaffnete Tatverdächtige festgestellt - im Schnitt also mindestens zwei pro Fall. Verglichen mit allen Verfahren zu organisierter Kriminalität sei der Anteil auffallend hoch.
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