Zugleich stellte der Kurznachrichtendienst am späten Mittwoch klar, dass die Bereinigung zunächst nur Nutzer in der Europäischen Union betreffen sollte und verwies zur Begründung auf die Datenschutz-Grundverordnung.
Gemäß der DSGVO dürfen Daten nur mit Einwilligung der Nutzer verarbeitet werden und sie müssen bei Änderungen erneut zustimmen. Das nahm Twitter nun zum Anlass, die Zustimmung zu aktualisierten Nutzungsbedingungen einzufordern.
Zuvor hatten erste Nutzer, die ihre Accounts mehr als sechs Monate nicht genutzt hatten, E-Mails von Twitter bekommen. Dort wurden sie aufgefordert, sich bis zum 11. Dezember mit ihren Profildaten einzuloggen.
Sonst würden ihre Account-Namen (wie etwa @Twitter) wieder für andere verfügbar. Die Ankündigung löste schnell Kritik aus, weil davon auch Profile verstorbener Nutzer betroffen wären. Deren Tweets würden dann verschwinden.