Die Arbeit mit Text-Robotern soll an Nordrhein-Westfalens Schulen nicht kategorisch verboten werden. Das geht aus einem Leitfaden zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) hervor, den das nordrhein-westfälische Schulministerium am Donnerstag in Düsseldorf veröffentlicht hat.
Schüler, die zur Erledigung ihrer Aufgaben Künstliche Intelligenz nutzen, müssen dies aber angeben. Wenn das nicht erfolgt oder wahrheitswidrig verneint wird, wird dies als Verwendung unzulässiger Hilfsmittel und als Täuschungsversuch gewertet.
Solche Fälle hätten dann, den einschlägigen Prüfungsordnungen und Vorschriften entsprechend, die gleichen Konsequenzen wie alle anderen Täuschungen oder Unregelmäßigkeiten, erläutert der Leitfaden. Auch wenn es sich nicht um Plagiate im eigentlichen Sinne handele, gehe es hier um eine Täuschung über die Autorenschaft. Aufgaben sollten bereits präventiv möglichst so gestellt werden, dass sie nicht ausschließlich mit Hilfe von KI erledigt werden könnten.
Künstliche Intelligenz als indivudelles Fördermittel
Einerseits könne KI dazu beitragen, Sprach-, Schreib- und Beurteilungskompetenzen individuell zu fördern, erläuterte das Schulministerium. So könne der Text-Roboter ChatGPT etwa Texte strukturieren, Formulierungs- ebenso wie Korrekturvorschläge anbieten und Schreibprozesse durch direkte Rückmeldungen steuern. Auf der anderen Seite könnten auf diese Weise erstellte Texte aber auch Falschaussagen enthalten und Vorurteile reproduzieren.
ChatGPT ist eine Anwendung, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz umfangreiche Antworten auf Texteingaben erstellt. Der Textroboter kann unter anderem in verschiedenen Sprachen Fragen beantworten, Texte zusammenfassen und bewerten, Gedichte oder auch Computerprogramme schreiben, Texte übersetzen oder Multiple-Choice-Tests erstellen. Das Programm ist in der Lage, auch Zusammenhänge zwischen aufeinanderfolgenden Texteingaben zu berücksichtigen, so dass der Eindruck einer Unterhaltung entsteht.
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