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Streit über Mobilfunk-Frequenzen

Für ihr Handynetz haben die Netzbetreiber Nutzungsrechte, für die sie bisher viel Geld zahlen mussten. Das soll sich ändern. Ein neuer Netzbetreiber läuft gegen Behördenpläne Sturm.

1&1
1&1 pocht auf ein "chancengerechtes und wettbewerbsförderndes Vergabeverfahren Foto: Federico Gambarini/DPA
1&1 pocht auf ein "chancengerechtes und wettbewerbsförderndes Vergabeverfahren
Foto: Federico Gambarini/DPA

Im Streit über die künftige Nutzung wichtiger Handynetz-Frequenzen sieht sich das Unternehmen 1&1 nach der Vorlage eines Gutachtens gestärkt. Die Firma aus Montabaur veröffentlichte ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio, demzufolge das bisherige Vorhaben der Bundesnetzagentur verfassungswidrig wäre.

Die Bonner Behörde will Nutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, um fünf Jahre verlängern und auf eine milliardenschwere Auktion verzichten. Dabei bliebe der Neueinsteiger 1&1, der 2019 erstmals eigene Rechte ersteigerte und nun nachkaufen will, außen vor. Für den aufstrebenden Wettbewerber der etablierten Netzbetreiber wäre das ein herber Rückschlag.

1&1 pocht auf ein »chancengerechtes und wettbewerbsförderndes Vergabeverfahren«. Nach der Bewertung Di Fabios ergibt sich aus der 2019 durchgeführten Auktion eine zusätzliche Regulierungsverantwortung. »Eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten der etablierten Netzbetreiber ohne Berücksichtigung von 1&1 als Neueinsteiger würde gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und des Gleichheitssatzes verstoßen«, erklärte der Jurist. Die Netzagentur hat nicht endgültig entschieden, wie sie vorgehen will. Das soll im Frühjahr passieren.

»Untauglicher Versuch, Einfluss auf unabhängige Behörde zu nehmen«

Beim Konkurrenten Telefónica Deutschland (O2) führte das Gutachten zu Kopfschütteln. »Das ist aus unserer Sicht ein untauglicher Versuch, Einfluss auf eine unabhängige Behörde zu nehmen«, sagte Firmenchef Markus Haas. »Das ist viel Sturm im Wasserglas.« Der Manager verwies darauf, dass die Netzagentur »einen kompletten Ermessensspielraum« habe und Frequenzverlängerungen sehr wohl rechtens wären.

Außerdem betonte Haas, dass man das Gesamtwohl in den Vordergrund stellen müsse. »Sollte einer der drei Netzbetreiber Spektrum abgeben, sind für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher Einbußen in der Netzversorgung und -qualität zu befürchten.« Damit sprach Haas den auch von der Netzagentur bestätigten Aspekt an, dass zu wenig Frequenzumfang freiwerde, als dass man es gut unter vier Netzbetreibern aufteilen könne – statt wie bisher unter der Deutschen Telekom, Vodafone und O2.

O2 hatte kürzlich ein Auftragsgutachten eines anderen Professors veröffentlicht, demzufolge eine Verlängerung alternativlos ist. Nach Lesart von 1&1 ist hingegen durchaus genug Spektrum vorhanden, wenn man andere Frequenzbänder einbezieht. Hierzu sind die drei Platzhirsche allerdings nicht bereit.

© dpa-infocom, dpa:240221-99-67312/2