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Schlechtes Internet? Preisminderung nur wenig genutzt

Verbraucher haben Anspruch auf geringere Zahlungen, sollte der Internetvertrag in der Praxis gewaltig haken. Doch das wird nur selten angefragt. Verbraucherschützer nehmen das Messtool in die Kritik.

WLAN-Router
Auf dem Papier klingt der Internetvertrag großartig, in der Praxis hingegen hakt es gewaltig? Ist das der Fall, so haben die Bundesbürger seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter. Foto: Fabian Sommer/DPA
Auf dem Papier klingt der Internetvertrag großartig, in der Praxis hingegen hakt es gewaltig? Ist das der Fall, so haben die Bundesbürger seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter.
Foto: Fabian Sommer/DPA

Der vor zwei Jahren eingeführte Anspruch auf Preisminderung bei schlechtem Internet wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur wenig genutzt.

Während in den ersten zwölfeinhalb Monaten rund 108.000 Nutzer die notwendigen Messungen einer Desktop-App der Bundesnetzagentur starteten, waren es in den darauffolgenden zehn Monaten (also Januar bis Oktober 2023) nur knapp 50.000. Das teilte die Bonner Bundesbehörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Verbraucher haben Anspruch auf Minderung ihres Internet-Monatspreises, wenn die Leistung ihres Festnetz-Anschlusses deutlich abweicht von der vertraglich zugesicherten Qualität.

30 Messungen in einem starren Zeitkorsett

Für diesen Anspruch brauchen sie ein sogenanntes Messprotokoll, was man nach Nutzung der Desktop-App breitbandmessung.de bekommt. Das wiederum ist aufwendig, in einem starren Zeitkorsett sind insgesamt 30 Messungen an unterschiedlichen Tagen vorgeschrieben. Nur etwa jeder vierte Nutzer hält durch und beendet die 30 Messungen, bei denen der Rechner mit einem Lan-Kabel verbunden sein muss.

Der Internet-Branchenverband VATM begründet die geringe Beschwerdezahl mit der Leistungsfähigkeit deutscher Netze. »Viele Nutzer starten die Breitbandmessung aus Neugierde und beenden das Prozedere vorzeitig, weil sich im Alltag keine Einschränkungen bei der Internetnutzung ergeben«, sagt Verbandsgeschäftsführer  Frederic Ufer. Ein Vodafone-Sprecher wertet die niedrige Zahl von Minderungsanfragen als Beleg für die kontinuierliche Verbesserung der Netzqualität. Man habe massiv investiert, betont er.

Verbraucherschützer: Messtool ist zu mühsam

Verbraucherschützer sind anderer Meinung. »In unseren Beratungsstellen berichten viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Problemen mit ihrem heimischen Internet«, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. »Die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und versprochener Leistung ist nach wie vor groß, aber das Messtool der Bundesnetzagentur ist den meisten Betroffenen zu mühsam und zeitaufwendig.« Flosbach weist darauf hin, dass man für die 30 Tests ein Lan-Kabel brauche. »Das geht am digitalen Alltag vorbei: Viele Menschen nutzen daheim vor allem Tablets oder Laptops, die gar keinen Lan-Anschluss mehr haben.«

© dpa-infocom, dpa:231222-99-382292/4