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Russen dürfen Facebook und Instagram trotz Blockade nutzen

Die russische Regierung hat jüngst den Zugang zu beiden Plattformen gekappt. Über Umwege sind sie dennoch zu erreichen - das soll, so ein Gericht, für die Nutzer jedoch keine Konsequenzen haben ...

Facebook und Instagram
Die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram sind in Russland vor kurzem als »extremistisch« verboten worden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram sind in Russland vor kurzem als »extremistisch« verboten worden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Trotz der Sperrung von Facebook und Instagram in Russland sollen die Bürger des Landes die sozialen Netzwerke weiter legal nutzen dürfen. Das habe ein Gericht in einem Urteil zum Verfahren um den Konzern Meta, zu dem Facebook und Instagram gehören, festgehalten.

Zwar sei der Konzern als »extremistische Organisation« eingestuft worden - so die Staatsagentur Tass weiter über das Urteil - Russlands Bürger dürften aber Facebook und Instagram weiter benutzen. Viele Menschen nutzen die sozialen Netzwerke zum Geldverdienen, etwa auch zum Verkauf von Waren. Sie hatten um ihre Existenzgrundlage gefürchtet.

Neue Richtlinen hatten für Empörung gesorgt

Abrufbar sind die blockierten Netzwerke etwa über die breit verfügbaren geschützten Netzwerkverbindungen (VPN), mit denen sich Sperren von Seiten umgehen lassen. Russische Parlamentsabgeordnete hatten zuletzt erklärt, dass sie nicht planten, ein allgemeines Verbot zur VPN-Nutzung zu erlassen.

Hintergrund des Vorgehens der russischen Justiz war eine Entscheidung von Meta, Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine zuzulassen. Der US-Konzern hatte im Krieg Russlands gegen die Ukraine Regel-Lockerungen bekannt gegeben. Als Beispiel für eine Ausnahme bei Äußerungen, die normalerweise gegen Richtlinien verstoßen hätten, nannte ein Facebook-Sprecher den Satz »Tod den russischen Eindringlingen«. Das sorgte in Moskau für große Empörung. Später präzisierte Meta die Regeln für Inhalte-Prüfer: Sie gelten demnach nur in der Ukraine, und Gewaltaufrufe dürfen nicht gegen Russen generell oder gegen Staatschefs wie Wladimir Putin gerichtet sein.

© dpa-infocom, dpa:220328-99-705939/2