Logo
Aktuell Netzwelt

Recht auf schnelles Internet - Ausschuss stimmt zu

Überall in Deutschland muss das Festnetz-Internet einigermaßen gut sein, Betonung auf »einigermaßen«. Ein staatliches Regelwerk enthält dafür Mindestvorgaben. Die sollen etwas verschärft werden.

»Recht auf schnelles Internet«: Ausschuss-Votum steht an
Internet-Nutzer sollen ein Anrecht auf ein Mindesttempo bei der Datenübertragung haben. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/DPA
Internet-Nutzer sollen ein Anrecht auf ein Mindesttempo bei der Datenübertragung haben.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/DPA

Das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird aller Voraussicht nach verschärft. Der Digitalausschuss des Bundestags stimmte für einen Bericht der Bundesnetzagentur, dem zufolge künftig alle Haushalte in Deutschland mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download bekommen müssen und damit fünf Megabit mehr als bislang. Der Upload soll sich auf fünf Megabit verdreifachen - das könnte stabile Verbindungen bei Videokonferenzen ermöglichen.

Bis es so weit ist, dauert es aber noch: Zunächst muss die Netzagentur eine Verordnung ändern, danach braucht sie erneut grünes Licht von dem Digitalausschuss des Bundestags und das Ok vom Bundesrat. Die neuen Regeln könnten ab Dezember gelten. 

Ab dann könnten sich Haushalte, die schlechteres Festnetz-Internet bekommen, auf den verschärften Rechtsanspruch berufen und möglicherweise einen besseren Anschluss erzwingen. Laut Bundesnetzagentur haben 2,2 Millionen Adressen in Deutschland Festnetz-Internet unterhalb des neuen Mindestlevels. Bislang wird der seit Ende 2021 gültige Rechtsanspruch aber nur wenig genutzt.

Mit dem Rechtsanspruch, der »Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten« heißt und verkürzt »Recht auf schnelles Internet« genannt wird, soll dem Stadt-Land-Gefälle bei der Internetversorgung entgegengewirkt werden. Für die allermeisten Haushalte in Städten spielt er keine Rolle, weil dort deutlich besseres Internet möglich ist als es die im Rechtsanspruch enthaltenen Mindestwerte vorsehen.

© dpa-infocom, dpa:240703-930-163021/1