Der Facebook-Konzern Meta gibt Nutzern nach Gesprächen mit dem Bundeskartellamt einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten bei verschiedenen Diensten. Aus Sicht des Kartellamts können mit der neuen Kontenübersicht »Metas Kundinnen und Kunden erstmals weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen«.
Zugleich sah die Behörde Defizite etwa bei »Like«-Buttons und Facebook-Logins auf anderen Websites. Es sei noch zu klären, wie Nutzer über ihre Verwendung und Datenverarbeitungsfolgen »an zentraler Stelle möglichst zutreffend und neutral informiert werden und deren Verwendung auf einfache Weise erlauben oder verweigern können«.
Das gelte auch für die Frage, ob eine kontenübergreifende Datenverarbeitung ausnahmsweise - etwa für Sicherheitszwecke - ohne Einwilligung rechtmäßig sein könne. »Soweit erforderliche Einwilligungen nicht hinreichend frei und informiert erfolgt sind, müssen diese nachgeholt werden«, betonte das Kartellamt.
Was alles zu Meta gehört
Zu Meta gehören unter anderem auch Instagram sowie die Chatdienste Messenger und WhatsApp. Auch bietet der Konzern Brillen zur Anzeige virtueller Realität (VR) unter dem Markennamen Quest an. Ihr Verkauf in Deutschland war zeitweise ausgesetzt, nachdem das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren einleitete. Auslöser dafür waren später fallengelassene Pläne, zur Nutzung der Brillen die Anmeldung mit einem Facebook-Account verpflichtend zu machen.
Von Meta hieß es, man werde weiter mit der Behörde zusammenarbeiten und sei »dankbar, dass das Bundeskartellamt unsere Arbeit für mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten anerkennt«. Das Kartellamt hatte dem Konzern im Februar 2019 untersagt, Daten aus verschiedenen Quellen ohne Einwilligung der Nutzer zusammenzuführen. Meta wehrte sich dagegen vor Gericht. Der Streit ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidung am 4. Juli erwartet wird.
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