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Leistungsschutzrecht wird vom Bundesrat nicht blockiert

Berlin (dpa) - Das Leistungsschutzrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet.

In der Debatte um das Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizen
In der Debatte um das Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Bestandteile von deren Texten verwenden. Foto: Soeren Stache
In der Debatte um das Leistungsschutzrecht geht es darum, ob Internet-Suchmaschinen und automatische Nachrichtensammler Lizenzgebühren an Presseverlage bezahlen müssen, wenn sie Bestandteile von deren Texten verwenden. Foto: Soeren Stache

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