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Kartellamt verschärft Aufsicht bei Facebook-Konzern Meta

Seit vergangenem Jahr haben deutsche Wettbewerbshüter einen Werkzeugkasten, um große Firmen mit »marktübergreifender Bedeutung« strenger zu überwachen. Nach der Google-Mutter Alphabet zählen sie nun auch Meta dazu.

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Meta-Logo auf einem Smartphone. Foto: Rafael Henrique
Meta-Logo auf einem Smartphone.
Foto: Rafael Henrique

Das Bundeskartellamt wird den Facebook-Konzern Meta auf Jahre einer schärferen Wettbewerbskontrolle unterwerfen. Die Behörde stufte Meta als Unternehmen mit »überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb« ein.

Seit 2021 kann das Kartellamt diesen Firmen zum Beispiel Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Im Januar wurde bereits die Google-Mutter Alphabet als ein solches Unternehmen eingestuft. Zu Apple und Amazon laufen noch Ermittlungen.

Der Facebook-Konzern habe entschieden, sich nicht gegen die Einstufung vor Gericht zu wehren, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt bei einem Konferenzauftritt am Mittwoch. Eine Meta-Sprecherin sagte dazu: »Auch wenn wir die Begründung, die zur Entscheidung des Bundeskartellamts geführt hat, nicht teilen, konzentrieren wir uns weiterhin darauf, unseren Nutzern in Deutschland das bestmögliche Erlebnis in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften zu bieten.« Meta wolle mit dem Kartellamt weiter konstruktiv zusammenarbeiten. Die Einstufung gilt laut Gesetz für fünf Jahre.

Zu Meta gehören unter anderem die Foto- und Video-App Instagram und der Chatdienst WhatsApp. Der Konzern betreibe »ein starkes, werbefinanziertes Ökosystem im Bereich der sozialen Medien, das sich immer weiter ausdehnt«, betonte das Kartellamt.

Die Behörde ging bereits mehrfach gegen den Facebook-Konzern vor. So untersagte sie ihm Anfang 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wie Instagram und WhatsApp ohne »freiwillige Einwilligung« der Nutzer. Der Streit darüber geht immer noch durch die Gerichtsinstanzen.

Seit 2020 läuft zudem ein Verfahren zur Verknüpfung von Nutzerdaten der konzerneigenen Brillen zur Anzeige virtueller Realität (VR) mit Facebook-Accounts. Es ist einer der Fälle, in denen Verfahren von Kartellbehörden direkte Auswirkungen für Verbraucher haben: Die VR-Brillen des Konzerns sind in Deutschland seitdem nicht erhältlich. Mit dem Wechsel des Konzernnamens von Facebook zu Meta fiel auch der Markenname Oculus für die Brillen weg. So heißt das aktuelle Modell Meta Quest 2 - und könnte statt der Facebook-Profile künftig mit neuen Meta-Accounts verknüpft werden. Wie sich das auf die Ermittlungen des Kartellamts auswirkt, ist unklar.

US-Regierung strebt Zerschlagung des Konzerns an

Die Wettbewerbsbehörden nehmen auch auf europäischer Ebene und in den USA verstärkt Digitalkonzerne ins Visier. Insbesondere die EU-Kommission mit der zuständigen Kommissarin Margrethe Vestager war eine Vorreiterin mit ihren Ermittlungen gegen Google, Amazon und Apple. Die US-Regierung geht inzwischen so weit, dass sie vor Gericht eine Zerschlagung des Meta-Konzerns mit der Abspaltung von Instagram und WhatsApp erreichen will.

Bei der Kartellwächter-Konferenz in Berlin schloss der Chef des französischen Wettbewerbsaufsicht, Benoit Coeuré, nicht aus, dass es dazu kommen könnte. »Es ist in der Vergangenheit in anderen Industrien passiert, es kann auch in Zukunft passieren.« Es gebe aber viele Konsequenzen, die man in solchen Fällen berücksichtigen müsse, zum Beispiel bei Steuern oder Arbeitsplätzen. »Und ich würde sagen, dass dies keine Entscheidung ist, die eine Wettbewerbsbehörde allein treffen kann.« Es seien Beratungen mit anderen Behörden nötig.

Bei der Konferenz gab es auch nüchterne Töne. So lobte Cristina Caffarra von der Beratungsfirma Charles River Associates zwar die »guten Fälle« der EU-Kommission etwa zum Wettbewerb beim Google-Betriebssystem Android. Zugleich stellte sie jedoch fest, an der Marktlage habe sich nichts verändert.

© dpa-infocom, dpa:220504-99-151927/3